Wie bereits gemeldet, können kleine und mittlere Bäckereien auch im Fall eines russischen Gaslieferstopps darauf vertrauen, weiterhin mit der notwendigen Energie versorgt zu werden, da sie als Versorger der Bevölkerung als schutzwürdig eingestuft sind.
Gewerbebetriebe mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Milo. Kilowattstunden Gas im Jahr, wie etwa Bäckereien und Supermärkte, müssten sich keine Sorgen machen, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller weiter. Nach Schätzung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks haben 60–70% der Betriebe des Bäckerhandwerks Gasbacköfen. Von diesen Betrieben hätten über 75% einen Verbrauch von unter 1,5 Mio. Kilowattstunden Gas im Jahr – wären demnach von einer möglichen Gasnotlage nicht betroffen. Was ist mit den übrigen 25%?
Kriterien für Priorisierung
Nach Informationen des Verbands des Rheinischen Bäckerhandwerks dürften auch größere Bäckereien mit einem höheren Verbrauch bei der Gasversorgung priorisiert behandelt werden. Hierbei soll die Gasversorgung nach Angaben der Bundesnetzagentur im Notfall von sechs Kriterien abhängig gemacht werden:
- Dringlichkeit der Maßnahme,
- Größe der Anlage und Wirkung einer Gasversorgungsreduktion,
- Vorlaufzeiten für die Gasabschaltung,
- damit verbundene wirtschaftliche Schäden,
- Kosten und Dauer der Wiederinbetriebnahme,
- Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit („nicht-ersetzbare, regionversorgende Großbäckerei“.
Vorsorglich melden
Nach Bewertung des Zentralverbands dürfte bei allen größeren Bäckereien, die über der Verbrauchsgrenze von 1,5 Mio. Kilowattstunden liegen, maßgeblich zu berücksichtigen sein, dass die Unternehmen einen gewichtigen Beitrag zur Versorgung der Allgemeinheit leisten. Gleichwohl bittet er Betriebe, die einen Gasverbrauch von über 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr haben, sich vorsorglich beim Zentralverband unter zv@baeckerhandwerk.de zu melden