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Die Strompreiskompensation soll helfen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie zu erhalten.
© RuudMorijn/Getty Images
BÄKO-magazin Titel Ausgabe 7-26
Branche aktuell

Strompreiskompensation ausgeweitet

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt, wird die Strompreiskompensation für die energieintensive Industrie wie geplant ausgeweitet.

Die Bundesregierung führt laut Mitteilung des BMWK die Strompreiskompensation fort und weitet sie aus. Die neue Förderrichtlinie ist am 26. März 2024 im Bundesanzeiger erschienen und bereits in Kraft. Damit wurde auch der zweite Teil des Strompreispakets der Bundesregierung vom 9. November 2023 wie angekündigt umgesetzt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt startet Anfang April 2024 als zuständige Vollzugsbehörde mit dem diesjährigen Antragsverfahren.

 

Die Änderungen

Die Strompreiskompensation entlastet das Produzierende Gewerbe und insbesondere die energieintensive Industrie. Von der Strompreiskompensation profitieren aktuell rund 340 stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Diese werden durch die Strompreiskompensation indirekt von den Kosten des CO₂-Emissionshandels entlastet, die bei der Stromproduktion anfallen. Mit den Neuerungen werden die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Strompreiskompensation laut BMWK verbessert – konkret gebe es zwei Verbesserungen:

  • Der sogenannte Selbstbehalt in Höhe von 1 GWh bei der Strompreiskompensation wird abgeschafft. Das vergrößere die Entlastungswirkung und privilegiere insbesondere kleinere Unternehmen, die bislang keine Strompreiskompensation erhalten haben.
  • Die ergänzende Beihilfe (sog. „Super-Cap“) unter Aufhebung des Sockelbetrags wird um fünf Jahre verlängert. Diese Regelung entlaste besonders stromintensive Unternehmen.

 

Antragsstellung und Infoveranstaltung

Die neuen Regeln gelten für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030. Sie lösen die bislang geltende Förderrichtlinie ab. Neue Anträge nimmt die DEHSt ab Anfang April entgegen. Die neue Förderung steht noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Eine abschließende Bescheidung der Anträge kann daher erst erfolgen, wenn die Europäische Kommission die neue Förderrichtlinie genehmigt hat. Das Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission läuft derzeit.

Die Anträge zur Strompreiskompensation sind bis zum 30. Juni 2024 bei der DEHSt zu stellen. Am 17. April 2024 wird eine kostenlose Online-Informationsveranstaltung zum Thema angeboten.

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