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Handwerk, Anlagenbau, Betreiber sowie Hersteller der deutschen Kälte- und Klimabranche sehen sich aufgrund gesetzlicher Anforderungen herausgefordert.
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Branche aktuell

Überarbeitung gefordert

Organisationen der deutschen Kälte- und Klimabranche haben Anfang April in einer gemeinsamen Stellungnahme zur Kälte-Klima-Richtlinie sichere Förderbedingungen gefordert und Verbesserungspotenzial aufgezeigt.

Der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, der Fachverband Gebäude-Klima (FGK), der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte und der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) vertreten nach eigenem Bekunden die gesamte deutsche Kälte- und Klimabranche – Handwerk, Anlagenbau, Betreiber, Hersteller und Bildung. Sie begrüßen in ihrer Stellungnahme die Neuauflage der „Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen – Kälte- Klima-Richtlinie“. Vor dem Hintergrund der novellierten F-Gase-Verordnung wachse der Druck auf Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln, diese durch Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln zu ersetzen. Das bedeute: hohe Investitionen in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten. Die Förderung nach der Kälte-Klima-Richtline sei ein wichtiges Instrument, um die Neuinstallation und die effizienzsteigernde Umrüstung von Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln zu forcieren.

 

Kernforderungen der Stellungnahme

Die Organisationen üben darüber hinaus aber auch Kritik und regen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und das Bundeswirtschaftsministerium eine Überarbeitung der Richtlinie an. Sie benennen Maßnahmen, die aus ihrer Sicht dazu beitragen, die Akzeptanz der Kälte-Klima-Richtlinie zu erhöhen. Damit könne das Förderziel – die Unterstützung des Klimaschutzplans der Bundesregierung und die Senkung der Treibhausgasemissionen – besser erreicht werden. Außerdem werden praxisferne Vorgaben in der Richtlinie kritisiert.

Die Kernforderungen lauten:

  • Verlängerung der Laufzeit der Richtlinie,
  • Vereinfachung des Antragsprozesses durch Verzicht auf die verpflichtende Verwendung der „EffizienzCheck“-Software,
  • Überarbeitung der Vorgaben zur Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen und
  • Anhebung der Förderhöchstsätze.
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