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Die derzeitige Haushaltssperre betrifft auch die Energieförderung des Bundes.
© Barbacane/Getty Images
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Energieförderung und Haushaltssperre

Die derzeitige durch das Bundesfinanzministerium verfügte Haushaltssperre betrifft auch die Energieförderung des Bundes. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können jedoch weiterverfolgt werden.

Die Bundesregierung teilt mit, dass sie derzeit die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 prüft. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Die Bundesregierung arbeitet laut ihrer Meldung mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Über die weitere Entwicklung im Bereich der Energieförderung informiert die Bundesregierung über diese Website.

 

Förderzusagen und BEG

Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden. Ausgenommen von der Sperre ist zudem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind auch hier nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

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