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Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz können durch den Bund gefördert werden.
© NicoElNino/Getty Images
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Neue Richtlinie für Energieförderung

Zum 15. Februar 2024 ist eine neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Bei der Novellierung wurde das Förderprogramm u.a. an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU angepasst.

Die Anpassungen an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene, insbesondere an die neue Fassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind zum 15. Februar 2024 in Kraft getreten. So ist etwa in Modul 4 („Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“) ein zusätzlicher Fördermechanismus eingeführt worden, der als „Modul-4-Basisförderung“ bezeichnet wird. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitteilt, fördert die Basisförderung KMU Anlagen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Die Förderung erfolgt immer auf Basis der Investitionsgesamtkosten. Die bisherige Förderung über Modul 4 wird fortan als „Modul-4-Premiumförderung“ bezeichnet. Die wesentlichen Änderungen sind im Einzelnen auf der Website des BAFA einsehbar.

 

Energieexperte informiert über Änderungen

Energieexperte Dirk Siegfried Hübner von Hübner Energie Consulting (Bad Neuenahr-Ahrweiler) hat einige der wesentlichen Änderungen stichpunktartig zusammengefasst. Die Änderungen bedeuteten konkret, dass beispielsweise:

  • der Austausch von elektrisch betriebenen Ladenbacköfen mit 10–15% bezuschusst wird,
  • Kälteanlagen ab einem GWP (Global Warming Potential) von 150, etc.
  • Wärmerückgewinnungsanlagen generell periodisiert gefördert werden.

Bezüglich der Förderregularien nennt Hübner u.a. folgende Änderungen:

  • es gibt Einstiegsklauseln,
  • es gibt höhere Fördersätze,
  • De-minimis spielt für die meisten Programme keine Rolle mehr,
  • ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist aktuell ausgeschlossen,
  • Modul 5 heißt jetzt Klimaschutzpläne statt Klimaschutzkonzepte und wird höher bezuschusst, u.v.m.
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