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Anfang Juli brachte es „Rach" in der RTL-Sendung „Rach deckt auf“ aufs Tablett: die Lebensmittelverschwendung – u.a. von Brot, durch Vertragsklauseln des LEH, die zu vollen Regalen bis zum Ladenschluss verpflichten. Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks macht sich stark gegen diesen Missstand und kann erste Erfolge verbuchen.
© Anfang Juli brachte es „Rach" in der RTL-Sendung „Rach deckt auf“ wieder einmal aufs Tablett: die Lebensmittelverschwendung – u.a. von Brot. Und zwar die Lebensmittelverschwendung von Brot durch die Verpflichtung vieler backenden Betriebe, das Brotsortiment in Shop in Shop – Filialen des Lebensmitteleinzelhandels bis zum Geschäftsschluss vorzuhalten. Wie der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks vermeldet, sei es gelunge, in dieser Sendung eindrucksvoll zu unterstreichen, dass ein Teil der Retouren beim Brot daraus resultiert, dass der Lebensmittelhandel immer noch in zahlreichen Verträgen die Bereithaltung des gesamten Sortiments bis zum Ladenschluss verlangt. Dies sei in Zeiten, betont der BIV in einem Rundschreiben, in denen immer mehr Verbraucher sich zu Recht gegen die enorme Lebensmittelverschwendung wenden, nicht mehr zumutbar. Umdenken provozieren Nach Ausstrahlung der Sendung habe die Rewe-Zentrale in Köln dem BIV zugesagt, derartige Klauseln zukünftig regelmäßig in den Mietverträgen mit den Bäckern nicht mehr zu verlangen. Der BIV hat angekündigt, auch zu weiteren Lebensmittelhändlern Kontakt aufzunehmen, um hier ein Umdenken zu erreichen. Gleichzeitig ruft er Bäcker und Konditoren dazu auf, bei Neuabschlüssen von Verträgen darauf zu achten, dass sich diese Forderung zukünftig nicht mehr in Verträgen mit dem Lebensmittelhandel findet. Sollte dies nicht gelingen, so wird betont, helfe der BIV im Einzelfall gerne weiter.
Verbände

Volle Regale nicht um jeden Preis

Anfang Juli brachte es „Rach" in der RTL-Sendung „Rach deckt auf“ aufs Tablett: die Lebensmittelverschwendung – u.a. von Brot, durch Vertragsklauseln des LEH, die zu vollen Regalen bis zum Ladenschluss verpflichten. Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks macht sich stark gegen diesen Missstand und kann erste Erfolge verbuchen.

Anfang Juli brachte es „Rach" in der RTL-Sendung „Rach deckt auf“ wieder einmal aufs Tablett: die Lebensmittelverschwendung – u.a. von Brot. Und zwar die Lebensmittelverschwendung von Brot durch die Verpflichtung vieler backenden Betriebe, das Brotsortiment in Shop in Shop – Filialen des Lebensmitteleinzelhandels bis zum Geschäftsschluss vorzuhalten. Wie der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks vermeldet, sei es gelunge, in dieser Sendung eindrucksvoll zu unterstreichen, dass ein Teil der Retouren beim Brot daraus resultiert, dass der Lebensmittelhandel immer noch in zahlreichen Verträgen die Bereithaltung des gesamten Sortiments bis zum Ladenschluss verlangt. Dies sei in Zeiten, betont der BIV in einem Rundschreiben, in denen immer mehr Verbraucher sich zu Recht gegen die enorme Lebensmittelverschwendung wenden, nicht mehr zumutbar.

Umdenken provozieren
Nach Ausstrahlung der Sendung habe die Rewe-Zentrale in Köln dem BIV zugesagt, derartige Klauseln zukünftig regelmäßig in den Mietverträgen mit den Bäckern nicht mehr zu verlangen. Der BIV hat angekündigt, auch zu weiteren Lebensmittelhändlern Kontakt aufzunehmen, um hier ein Umdenken zu erreichen. Gleichzeitig ruft er Bäcker und Konditoren dazu auf, bei Neuabschlüssen von Verträgen darauf zu achten, dass sich diese Forderung zukünftig nicht mehr in Verträgen mit dem Lebensmittelhandel findet. Sollte dies nicht gelingen, so wird betont, helfe der BIV im Einzelfall gerne weiter.

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