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Der im Juli 2023 verhandelte Tarifvertrag für Azubis wird allgemeingültig.
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BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Aus- & WeiterbildungZentralverband

Mehr Geld für alle Azubis

Der neue Tarifvertrag für Auszubildende des Bäckerhandwerks wird allgemeinverbindlich. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die entsprechende Erklärung unterzeichnet. Somit bekommen Azubis über 25% mehr Geld.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des im Juli 2023 verhandelten Tarifvertrags wird nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am 19. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit rückwirkend für alle rund 10.000 Auszubildenden des Bäckerhandwerk. „Das erzielte Ergebnis der beiden Sozialpartner Zentralverband und Gewerkschaft ist ein wichtiges Signal“, bekräftigt Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV). „Die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk bleibt damit attraktiv und muss sich im Vergleich mit anderen Branchen nicht verstecken. Allerdings“, so Ermer weiter, „sind weitere Schritte notwendig, um die Ausbildungsberufe attraktiver zu machen. Wir brauchen dringend eine Neuordnung der Ausbildungsverordnungen der Berufe im Bäckerhandwerk. Wir müssen die Inhalte der Ausbildungen modernisieren und die Berufsbeschreibungen anpassen. Um dem veränderten Bildungsverhalten und gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden, braucht es dringend mehr Flexibilität und zeitgemäße Anpassungen.“

 

Schwierige Verhandlungen

Die Neuordnung eines Ausbildungberufs müsse grundsätzlich zwischen den Sozialpartnern vereinbart werden. „Leider versperrt sich der Sozialpartner NGG aus nicht nachvollziehbaren Gründen der notwendigen Modernisierung der Ausbildungsverordnung für den Ausbildungsberuf Fachverkäufer und ignoriert so die Lebenswirklichkeit vieler junger Menschen und der Betriebe“, erläutert ZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg. Der Zentralverband habe bereits ein Konzept vorgelegt, das weitreichende Zugeständnisse vorsieht und dennoch von der NGG als Grundlage für weitere Gespräche abgelehnt wird. „Es ist nun die Zeit, den nächsten Schritt zu machen und gemeinsam Verantwortung für die Nachwuchsgewinnung wahrzunehmen. Wir erwarten von unserem Sozialpartner, dass er sich hier endlich bewegt“, bringt es Berg auf den Punkt.

 

Erhöhung und Inflationsausgleich

Der neue Tarifvertrag enthält folgende wesentliche Eckpunkte:

1. Laufzeit des Tarifvertrages: 1.08.2023 bis 28.02.2025.

2. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:
a) In einer ersten Stufe, die vom 1.08.2023 bis 31.12.2024 läuft, auf:

  • im 1. Ausbildungsjahr 860 Euro brutto,
  • im 2. Ausbildungsjahr 945 Euro brutto,
  • im 3. Ausbildungsjahr 1.085 Euro brutto.

Hinzu kommen monatlich 50 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP).

b) In einer zweiten Stufe, die vom 1.01.2025 bis 28.02.2025 läuft:Mit Ende der ersten Stufe des Tarifvertrages (zum 31.12.24) fällt die Inflationsausgleichsprämie weg. An ihre Stelle treten mit Beginn der zweiten Stufe des Tarifvertrages (ab 1.01.2025) weitere 70 Euro brutto mehr Ausbildungsvergütung. Die tarifliche Ausbildungsvergütung erhöht sich damit ab dem 1.01.2025

  • im 1. Ausbildungsjahr von 860 Euro brutto auf 930 Euro,
  • im 2. Ausbildungsjahr von 945 Euro brutto auf 1.015 Euro,
  • im 3. Ausbildungsjahr von 1.085 Euro brutto auf 1.155 Euro.

3. ÖPNV-Ticket bzw. Fahrkostenzuschuss ab 1.09.2023:
Die Auszubildenden erhalten ab 1.09.2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb die tatsächlich entstandenen monatlichen Kosten eines 29-Euro-Tickets erstattet. In den Bundesländern, in denen noch kein 29-Euro-Ticket angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses von bis zu 29 Euro pro Monat für Fahrten mit dem ÖPNV.

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