sofern sich diese Angaben nicht bereits aus Eintragungen und Dokumenten aus anderen öffentlichen Registern ergeben. Damit sollen Behörden leichter auf elektronischem Wege Informationen zu den „wirtschaftlich Berechtigten“ von Unternehmen und Organisationen erlangen können.
ZV bietet Merkblatt
Das soll bei der Aufklärung bestimmter Straftaten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung helfen. Bei Nichtvornahme eines erforderlichen Eintrags können Bußgelder bis zu 100.000 Euro und eine Veröffentlichung im Internet drohen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat für seine Mitgliedsbetriebe und Handwerksorganisationen ein Merkblatt zu diesem Thema erstellt, das darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen Angaben gemacht werden müssen und wer davon betroffen ist. Das Merkblatt steht zum Download im geschützten Bereich unter baeckerhandwerk.de bereit.
