Bäckereifahrzeug Handwerk
Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) ändert sich zum 1. Juli 2024. Ab dann sind auch Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen tzGm mautpflichtig. Für das Handwerk gibt es jedoch eine Ausnahme.
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Bäckereifahrzeug
Innungsmitglieder erhalten dank einer Kooperation des Zentralverbandes mit VW Sonderkonditionen beim Kauf von bestimmten Modellen.