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Backbetriebe, die mit LKWs ausliefern, müssen nicht immer Maut zahlen.
© monkeybusinessimages/Getty Images
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Ausnahme bei der LKW-Maut

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) ändert sich zum 1. Juli 2024. Ab dann sind auch Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen tzGm mautpflichtig. Für das Handwerk gibt es jedoch eine Ausnahme.

Ab dem 1. Juli 2024 gibt es Änderungen in der Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden (wir berichteten). Bäcker/innen und Konditor/innen können allerdings unter bestimmten Umständen von der Handwerkerausnahme Gebrauch machen.

 

Art des Transportgutes

Maßgeblich ist für die Ausnahme, dass das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden. Bäcker/innen und Konditor(inn)en, die mit dem Lkw ihre eigenen Waren zu Fachgeschäften fahren, fallen in diese Kategorie. Dazu zählt allerdings die Fahrt eines solchen Fahrzeuges zur Reparaturwerkstatt nicht, diese ist mautpflichtig. Ebenso wenn das Fahrzeug ausgegliedert ist und von einem externen Dienstleister oder einer eigenen Transport-GmbH betrieben wird. Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen tzGm bleiben weiterhin mautfrei.

 

Bezahlung über App, Website oder Fahrzeuggeräte

Auf der Website von Toll Collect können Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind – die Anmeldung ist aber nicht verpflichtend. Mit diesen Informationen können Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden. Für Fahrten, bei denen die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme nicht erfüllt sind, kann die Maut vor Fahrtantritt in der Toll-Collect-App oder auf der Toll-Collect-Website gebucht und bezahlt werden. Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, die überwiegend nicht unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind, wird zur komfortablen Entrichtung der Maut der Einbau eines Fahrzeuggeräts von Toll Collect oder von einem Anbieter des European Electronic Toll Service (EETS-Anbieter) empfohlen. Weitere Informationen zu den Änderungen bei der Lkw-Maut finden Sie auch auf der Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität.

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