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Hilft dabei, Papierchaos zu vermeiden: die E-Rechnung.
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Branche aktuell

E-Rechnung kommt

Mit dem Bundesratsbeschluss vom 22. März 2024 hat das Wachstumschancengesetz die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. Damit geht die Pflicht zu E-Rechnungen im B2B-Bereich einher, die gestaffelt über die nächsten Jahre eingeführt wird.

Betriebe, die ihre Belegverarbeitung digitalisieren, können ihre Prozesse optimieren und Kosten einsparen. Denn elektronische Rechnungen ermöglichen eine automatische und medienbruchfreie Verarbeitung von Rechnungen, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erläutert. Eingehende E-Rechnungen könnten elektronisch eingelesen, zugeordnet, geprüft, verbucht und zur Zahlung angewiesen werden. Das Bundesfinanzministerium hatte am 17. April 2023 einen ersten Diskussionsvorschlag für die verpflichtende Verwendung von sogenannten E-Rechnungen veröffentlicht und die Wirtschaftsverbände um Stellungnahme gebeten. Der ZDH hat gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft mit Schreiben vom 22. Mai 2023 zu dem Vorschlag Stellung genommen. Des Weiteren hat der ZDH ein Positionspapier für das Handwerk zum Thema E-Rechnung erarbeitet.

 

Staffelung ergänzt

Mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz wird nunmehr die Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen in einem standardisierten Datenformat (E-Rechnung) für Leistungen zwischen Unternehmen eingeführt. Im Vergleich zum Referentenentwurf des Gesetzes wurde der Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung um eine Staffelung nach Unternehmensgröße ergänzt: Zwar sollen alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ab dem 1. Januar 2025 zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet werden. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen wird jedoch zeitlich gestreckt. Ab dem 1. Januar 2027 betrifft sie zunächst alle Unternehmen, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat. Ab dem 1. Januar 2028 müssen dann auch alle anderen Unternehmen E-Rechnungen für Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich ausstellen. Der ZDH hatte in seinen Stellungnahmen zu dem Gesetz für eine Verschiebung des Zeitplans und für eine Staffelung nach Unternehmensgröße geworben. Darüber hinaus wurde erreicht, dass EDI-Rechnungen (Electronic Data Interchange) noch bis zum 31. Dezember 2027 unverändert und unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 31. Dezember 2027 weiter genutzt werden können.

 

 

Mittelstandsfreundlichkeit gewährleisten

Der ZDH setzt sich nach eigenen Angaben weiterhin für ein mittelstandsfreundliches, lesbares (hybrides) Rechnungsformat ein, das für alle Handwerkskund(inn)en gleichermaßen genutzt werden könne, und fordert darüber hinaus eine kostenfreie staatliche Rechnungssoftware. Der Deutsche Bundestag hat in seinem Protokoll zum Beschluss des Gesetzes die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine solche Software bereits zum 1. Januar 2025 für alle Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Der ZDH stellt im Mitgliederbereich eine Praxishilfe sowie eine Argumentationshilfe zur Einführung von elektronischen Rechnungen in Handwerksbetrieben zur Verfügung. Außerdem bieten die Handwerkskammern Informationsveranstaltungen zum Thema, etwa am 15. April 2024 in Würzburg.

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