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In Lübeck fand in diesem Jahr auf Einladung des LIV Schleswig-Holstein die Jahres­tagung des Zentral­verbands des Deutschen Bäckerhandwerks statt.
© In Lübeck fand in diesem Jahr auf Einladung des LIV Schleswig-Holstein die Jahres­tagung des Zentral­verbands des Deutschen Bäckerhandwerks statt. Die Geschäftsberichte von Präsident Peter Becker und Hauptgeschäftsführer Amin Werner verdeutlichten die Vielfalt von Aufgaben, die von juristischen Sachverhalten über die klassische Lobbyarbeit im Umfeld der Politik bis hin zu Aufgaben im Umfeld von Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, die der ZV wahrzunehmen hat – und überwiegend zum Wohl des Bäckerhandwerks erfolgreich bewältigt. Bäckerhandwerk mit stabilem Geschäftsjahr Für das Bäckerhandwerk skizzierte Becker ein „gutes 2010 und ein ordentliches Jahr 2011“. Stabile Umsätze und steigende Beschäftigtenzahlen sind die beiden wichtigsten Erkenntnisse des vorgelegten Geschäftsberichts, der sich in sechs Kapiteln und auf 100 Seiten ausführlich mit der Situation des deutschen Bäckerhandwerks befasst. Das Zahlenwerk weist für 2010 einen Jahresumsatz von 12,93 Mrd. Euro aus, was gegenüber dem Vorjahr (12,87 Mrd. Euro) einen leichten Anstieg von 0,5% bedeutet. Der durchschnittliche Umsatz pro Betrieb liegt bei nunmehr 886,9 Tsd. Euro (2009: 858,4 Tsd. Euro). Auch die Zahl der Beschäftigten nahm im Berichtszeitraum trotz nahezu gleich bleibender Umsätze zu, sie stieg von vormals 292 500. zum Jahresende auf 293 000. Die Zahl der Betriebe ist schwach rückläufig, sie beträgt zur letzten Erhebung 14.594 (2009: 14.993). Dies bedeutet eine Reduzierung um 2,7% (+565, –964). Allerdings bleibt die Zahl der Verkaufsstellen nahezu gleich bei rund 30 000, wodurch tendenziell die durchschnittliche Betriebsgröße ansteigt. Die Zahl der Auszubikldenden ging um 2.329 zurück: „Das ist bedenklich, zeigt aber den allgemeinen Trend“, kommentierte Becker. Lebensmittelrecht immer wichtiger Hauptgeschäftsführer Amin Werner, der als Nachfolger von Dr. Eberhard Groebel auch zum Generalsekretär des europäischen Bäckerverbands CEBP gewählt wurde, beklagte einen Pradigmenwechsel in der Politik, der die Rechtsstaatlichkeit durch öffentliche Bloßstellungen in Gefahr bringe. Es gehe keinesfalls darum, „schwarze Schafe“ in der Branche zu schützen, aber Bagatellen dürften nicht „hochgekocht“ werden; das neue Verbraucherinformationsrecht sei daher „untauglich“. Ebenso besteht der ZV auf einer „Handswerksklausel“ in den Leitsätzen, der es der Industrie untersagt, sich mit fremden, nämlich handwerklichen Federn zu schmücken. In Sachen Kennzeichnung habe man bei der EU zwar Ausnahmen für lose Ware durchgesetzt, aber eine Pflicht zur Allergeninformation wird kommen (voraussichtlich bis spätestens 2014). Der ZV plädiert hier für eine Aushanglösung. Die Klage gegen Aldi Süd verzeichnete in der Öffentlichkeit eine „außerordentlich positive mediale Resonanz“. Der ZV wird auch künftig gegen jeden bzw. jedes Unternehmen gerichtlich vorgehen, der/das sich „Bäcker/Bäckerei“ nennt, obwohl kein Eintrag in der Handwerksrolle vorliegt. Ebenso dürfe das Bäckerwappen nur von Mitgliedern der Innungen geführt werden. Ausführlicher Bericht von der Jahrestagung in BÄKO-magazin 10/2011!
Zentralverband

Jahrestagung mit vielen Impulsen

In Lübeck fand in diesem Jahr auf Einladung des LIV Schleswig-Holstein die Jahres­tagung des Zentral­verbands des Deutschen Bäckerhandwerks statt.

In Lübeck fand in diesem Jahr auf Einladung des LIV Schleswig-Holstein die Jahres­tagung des Zentral­verbands des Deutschen Bäckerhandwerks statt. Die Geschäftsberichte von Präsident Peter Becker und Hauptgeschäftsführer Amin Werner verdeutlichten die Vielfalt von Aufgaben, die von juristischen Sachverhalten über die klassische Lobbyarbeit im Umfeld der Politik bis hin zu Aufgaben im Umfeld von Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, die der ZV wahrzunehmen hat – und überwiegend zum Wohl des Bäckerhandwerks erfolgreich bewältigt.


Bäckerhandwerk mit stabilem Geschäftsjahr
Für das Bäckerhandwerk skizzierte Becker ein „gutes 2010 und ein ordentliches Jahr 2011“. Stabile Umsätze und steigende Beschäftigtenzahlen sind die beiden wichtigsten Erkenntnisse des vorgelegten Geschäftsberichts, der sich in sechs Kapiteln und auf 100 Seiten ausführlich mit der Situation des deutschen Bäckerhandwerks befasst. Das Zahlenwerk weist für 2010 einen Jahresumsatz von 12,93 Mrd. Euro aus, was gegenüber dem Vorjahr (12,87 Mrd. Euro) einen leichten Anstieg von 0,5% bedeutet. Der durchschnittliche Umsatz pro Betrieb liegt bei nunmehr 886,9 Tsd. Euro (2009: 858,4 Tsd. Euro).

Auch die Zahl der Beschäftigten nahm im Berichtszeitraum trotz nahezu gleich bleibender Umsätze zu, sie stieg von vormals 292 500. zum Jahresende auf 293 000. Die Zahl der Betriebe ist schwach rückläufig, sie beträgt zur letzten Erhebung 14.594 (2009: 14.993). Dies bedeutet eine Reduzierung um 2,7% (+565, –964). Allerdings bleibt die Zahl der Verkaufsstellen nahezu gleich bei rund 30 000, wodurch tendenziell die durchschnittliche Betriebsgröße ansteigt. Die Zahl der Auszubikldenden ging um 2.329 zurück: „Das ist bedenklich, zeigt aber den allgemeinen Trend“, kommentierte Becker.

Lebensmittelrecht immer wichtiger
Hauptgeschäftsführer Amin Werner, der als Nachfolger von Dr. Eberhard Groebel auch zum Generalsekretär des europäischen Bäckerverbands CEBP gewählt wurde, beklagte einen Pradigmenwechsel in der Politik, der die Rechtsstaatlichkeit durch öffentliche Bloßstellungen in Gefahr bringe. Es gehe keinesfalls darum, „schwarze Schafe“ in der Branche zu schützen, aber Bagatellen dürften nicht „hochgekocht“ werden; das neue Verbraucherinformationsrecht sei daher „untauglich“. Ebenso besteht der ZV auf einer „Handswerksklausel“ in den Leitsätzen, der es der Industrie untersagt, sich mit fremden, nämlich handwerklichen Federn zu schmücken. In Sachen Kennzeichnung habe man bei der EU zwar Ausnahmen für lose Ware durchgesetzt, aber eine Pflicht zur Allergeninformation wird kommen (voraussichtlich bis spätestens 2014). Der ZV plädiert hier für eine Aushanglösung.

Die Klage gegen Aldi Süd verzeichnete in der Öffentlichkeit eine „außerordentlich positive mediale Resonanz“. Der ZV wird auch künftig gegen jeden bzw. jedes Unternehmen gerichtlich vorgehen, der/das sich „Bäcker/Bäckerei“ nennt, obwohl kein Eintrag in der Handwerksrolle vorliegt. Ebenso dürfe das Bäckerwappen nur von Mitgliedern der Innungen geführt werden.

Ausführlicher Bericht von der Jahrestagung in BÄKO-magazin 10/2011!

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