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Die neue Regelung, Arbeitnehmer in Thüringen nur noch an zwei Samstagen im Monat einplanen zu dürfen, wurde auf der Jahresmitgliederversammlung des Landesinnungsverbands (LIV) des Thüringer Bäckerhandwerks in Gotha heiß debattiert.
© „Endlich ist wieder Bewegung in die Sache gekommen“ – Thüringens Landesinnungsmeister Wolfgang Laudenbach ist mit einem Ergebnis der Jahresmitgliederversammlung 2012 des Landesinnungsverbandes (LIV) des Thüringer Bäckerhandwerks in Gotha nicht unzufrieden. Ende April hatten sich die Vertreter der Bäckerinnungen zwischen Eichsfeld und Rhön mit MdL Heinz Untermann (FDP) über die Konsequenzen des novellierten Thüringer Ladenöffnungsgesetzes für Handwerk und Gewerbe verständigt. Wenige Tage später debattierte der Thüringer Landtag in einer Aktuellen Stunde erneut über diese Problematik und verwies sie nochmals in die zuständigen Ausschüsse, die nunmehr zu Anhörungen einladen wollen. „Endlich wird auch unser Verband in diese Diskussionen eingebunden, sodass wir unsere Kritik und Anregungen gegenüber den politisch Verantwortlichen äußern und so hoffentlich Änderungen schnell auf den Weg bringen können“, hofft LIM Laudenbach. Denn nach der seit Jahresbeginn geltenden Regelung dürfen Arbeitnehmer in Thüringen an nur noch zwei Sonnabenden im Monat beschäftigt werden, was nicht nur die Bäckermeister, sondern den gesamten Einzelhandel auf die Palme bringt und vor schier unlösbare Probleme stellt. Als weiteres Beispiel für eine „unsägliche Bürokratie“ nannte Laudenbach die Regelungen zum Mehrwertsteuersatz bei einfach zubereiteten Speisen. Die Festsetzung des Mehrwertsteuersatzes von 19% bei Vorhandensein von Sitzplätzen in einer Filiale bezeichnete LIM Laudenbach als „Diskriminierung von älteren und behinderten Menschen, die nicht im Stehen essen können“.
Innungen

Ladenöffnungszeiten bringen schier unlösbare Probleme

Die neue Regelung, Arbeitnehmer in Thüringen nur noch an zwei Samstagen im Monat einplanen zu dürfen, wurde auf der Jahresmitgliederversammlung des Landesinnungsverbands (LIV) des Thüringer Bäckerhandwerks in Gotha heiß debattiert.

„Endlich ist wieder Bewegung in die Sache gekommen“ – Thüringens Landesinnungsmeister Wolfgang Laudenbach ist mit einem Ergebnis der Jahresmitgliederversammlung 2012 des Landesinnungsverbandes (LIV) des Thüringer Bäckerhandwerks in Gotha nicht unzufrieden. Ende April hatten sich die Vertreter der Bäckerinnungen zwischen Eichsfeld und Rhön mit MdL Heinz Untermann (FDP) über die Konsequenzen des novellierten Thüringer Ladenöffnungsgesetzes für Handwerk und Gewerbe verständigt. Wenige Tage später debattierte der Thüringer Landtag in einer Aktuellen Stunde erneut über diese Problematik und verwies sie nochmals in die zuständigen Ausschüsse, die nunmehr zu Anhörungen einladen wollen. „Endlich wird auch unser Verband in diese Diskussionen eingebunden, sodass wir unsere Kritik und Anregungen gegenüber den politisch Verantwortlichen äußern und so hoffentlich Änderungen schnell auf den Weg bringen können“, hofft LIM Laudenbach.

Denn nach der seit Jahresbeginn geltenden Regelung dürfen Arbeitnehmer in Thüringen an nur noch zwei Sonnabenden im Monat beschäftigt werden, was nicht nur die Bäckermeister, sondern den gesamten Einzelhandel auf die Palme bringt und vor schier unlösbare Probleme stellt. Als weiteres Beispiel für eine „unsägliche Bürokratie“ nannte Laudenbach die Regelungen zum Mehrwertsteuersatz bei einfach zubereiteten Speisen. Die Festsetzung des Mehrwertsteuersatzes von 19% bei Vorhandensein von Sitzplätzen in einer Filiale bezeichnete LIM Laudenbach als „Diskriminierung von älteren und behinderten Menschen, die nicht im Stehen essen können“.

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