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Auch dieses Jahr wird wieder der „she succeeds award" vom Verband deutscher Unternehmerinnen verliehen.
© Verband deutscher Unternehmerinnen
Wettbewerbe

Frauen an die Unternehmensspitze

2024 wird wieder der „she succeeds award“ an Frauen verliehen, die eine Unternehmensnachfolge angetreten haben und Wegbereitern, die Frauen ermutigt und unterstützt haben. Eine Nominierung ist noch bis zum 21. Februar möglich. Die Jury besteht aus VdU-Präsidentin Jasmin Arbabian-Vogel und weiteren Wirtschaftsvertreterinnen.

Der Verband deutscher Unternehmerinnen zeichnet mit dem „she succeeds award“ erfolgreiche Nachfolgerinnen in bestehenden Unternehmen aus und würdigt Alt-Inhaberinnen, die in besonderem Maße dazu beigetragen haben, Frauen den Weg als Unternehmerinnen in der Nachfolge zu ebnen. Der „she succeeds award“ ist der erste und einzige Preis in Deutschland, der erfolgreiche Unternehmensnachfolgen und -übergaben herausstellt und somit Unternehmertum auch in der Nachfolge als eine interessante Karriereoption neben der Neugründung aufzeigt.

Jedes Jahr suchen rund 38.000 Unternehmen Nachfolger und haben häufig Schwierigkeiten, eine zu finden. Gleichzeitig treten Frauen immer noch seltener die Nachfolge in bestehenden Unternehmen an als Männer. Der „she succeeds award“ macht erfolgreiche Nachfolgerinnen sichtbar. Sie sprechen über ihre Erfahrungen und motivieren nachfolgeinteressierte Frauen, den Schritt der Übernahme eines Unternehmens in der Nachfolge zu gehen. Außerdem werden erfolgreiche Unternehmensübergaben an Frauen durch Alt-Inhaberinnen gewürdigt. Anderen Unternehmerinnen werden dadurch die Chancen einer frühzeitigen Übergabe und von nachhaltigem Unternehmertum, das Innovationen auf Traditionen aufbaut, aufgezeigt. Die Nominierung ist noch bis zum 23. Februar möglich.

 

Hochkarätige Jury

In der Kategorie „Unternehmensnachfolgerin des Jahres“ werden Unternehmerinnen gekürt, die vor mindestens 12 Monaten die Übernahme eines Unternehmens erfolgreich abgeschlossen haben. Die Nachfolgerin muss Gesellschafterin/Inhaberin sein und eine geschäftsführende Funktion innehaben. Es gibt keine Einschränkungen in Bezug auf Branche und Unternehmensgröße. Als „Wegbereiter*in des Jahres“ werden ehemalige Inhaberinnen und Inhaber ausgezeichnet, die mit einem ausgeklügelten Übergabekonzept, einem vorausschauenden Zeitplan und der intensiven Einarbeitung der Nachfolgerin zu einer erfolgreichen Unternehmensübergabe beigetragen haben. Die Übergabe muss mindestens vor 12 Monaten erfolgt sein und es gibt keine Einschränkungen in Bezug auf Branche und Unternehmensgröße. Ebenfalls kann nominiert werden, wenn der Übergabeprozess seitens des Alt-Inhabers oder der Alt-Inhaberin begonnen wurde und die Nachfolgerin bereits seit 12 Monaten im Unternehmen ist.

Der Jury gehören VdU-Präsidentin Jasmin Arbabian-Vogel, Dr. Marc Evers, Referatsleiter Mittelstand DIHK, Prof. Dr. Birgit Felden, Leiterin Studiengang „Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Dr. Daniela Jäkel-Wurzer, Gründungsmitglied der Initiative „generation töchter“, Iris Kronenbitter, Leiterin der bundesweiten Gründerinnenagentur (bga), Anja Müller, Korrespondentin Familienunternehmen beim Handelsblatt, sowie Dr. Anette Rückert, Referatsleiterin Unternehmensgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, an. Auch die Gewinnerinnen des Jahres 2023 werden der Jury beisitzen. Nominierungen werden auf der awardeigenen Seite entgegengenommen.

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