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Die Restschuldbefreiung für in die Insolvenz geratene natürlichen Personen möchte die Bundesregierung noch leichter gestalten. Dem widerspricht der Zentralverband des Deutschen Handwerks energisch.
© Die Restschuldbefreiung für in die Insolvenz geratene natürlichen Personen – im Wesentlichen Verbraucher und Einzelunternehmer – möchte die Bundesregierung noch leichter gestalten. Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts sieht vor, dass Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei statt bisher sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden sollen, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen sowie die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre soll zukünftig möglich sein, wenn immerhin die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden. Auch an die Gläubiger denken Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich deutlich gegen die geplanten Neuregelungen ausgesprochen. Die Halbierung der Wohlverhaltensphase bei gleichzeitigem Schuldenerlass von 75% stehe in keinem sachgerechten Verhältnis. In einem Beitrag für die Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ betont ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, es stehe außer Frage, dass auch Schuldner die Chance zum Neuanfang erhalten müssen. Entsprechend sei die „Restschuldbefreiung im Sinne einer ‚zweiten Chance’ richtig“. Bei einem Schuldenschnitt von 75% könne jedoch nicht von einem „Rest“ gesprochen werden – hier solle die Hauptsumme erlassen werden. Schwannecke: „Ein sachgerechter Interessenausgleich sieht anders aus.“ Während der Schuldner nach drei Jahren ohne Belastungen einen Neuanfang starten könne, leide der Gläubiger womöglich noch unter dem Forderungsausfall, indem das Geld z.B. für Investitionen fehle.
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ZDH kritisiert leichtere Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung für in die Insolvenz geratene natürlichen Personen möchte die Bundesregierung noch leichter gestalten. Dem widerspricht der Zentralverband des Deutschen Handwerks energisch.

Die Restschuldbefreiung für in die Insolvenz geratene natürlichen Personen – im Wesentlichen Verbraucher und Einzelunternehmer – möchte die Bundesregierung noch leichter gestalten. Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts sieht vor, dass Schuldner im Insolvenzverfahren schon nach drei statt bisher sechs Jahren von ihren Restschulden befreit werden sollen, wenn sie mindestens ein Viertel der Forderungen sowie die Verfahrenskosten bezahlen. Eine Verkürzung von bisher sechs auf fünf Jahre soll zukünftig möglich sein, wenn immerhin die Verfahrenskosten vollständig bezahlt werden.

Auch an die Gläubiger denken
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich deutlich gegen die geplanten Neuregelungen ausgesprochen. Die Halbierung der Wohlverhaltensphase bei gleichzeitigem Schuldenerlass von 75% stehe in keinem sachgerechten Verhältnis. In einem Beitrag für die Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ betont ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, es stehe außer Frage, dass auch Schuldner die Chance zum Neuanfang erhalten müssen. Entsprechend sei die „Restschuldbefreiung im Sinne einer ‚zweiten Chance’ richtig“. Bei einem Schuldenschnitt von 75% könne jedoch nicht von einem „Rest“ gesprochen werden – hier solle die Hauptsumme erlassen werden. Schwannecke: „Ein sachgerechter Interessenausgleich sieht anders aus.“ Während der Schuldner nach drei Jahren ohne Belastungen einen Neuanfang starten könne, leide der Gläubiger womöglich noch unter dem Forderungsausfall, indem das Geld z.B. für Investitionen fehle.

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