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Roland Ermer, Präsident des ZV, plädiert für längere Ankündigungsfristen.
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BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Zentralverband

Bahnstreik in der Kritik

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert die äußerst kurzfristig angekündigten Warnstreiks der GDL. Vor allem Arbeitnehmer, Auszubildende und Arbeitgeber würden unter den Einschränkungen des Bahnverkehrs leiden.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) äußert sich erstmals zu den Warnstreiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und spricht von immensen Herausforderungen, die dieser erneut äußerst kurzfristig angekündigte Arbeitskampf mit sich bringe. „Privat Bahnreisende, die ihre Reise nicht wie geplant antreten können, sind eine Sache. Die erneute Lahmlegung des Berufsverkehrs ist jedoch nicht hinnehmbar“, erklärt ZV-Präsident Roland Ermer. „Viele Auszubildende und Beschäftigte unserer Betriebe sind auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Sie stehen nun kurzfristig vor echten Problemen in den frühen Morgenstunden, ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu erreichen“, ergänzt er.

Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg betont: “Im jüngst abgeschlossenen Tarifvertrag haben die Sozialpartner einen Mobilitätszuschuss für Auszubildende der Branche vorgesehen. Dies wurde vereinbart, um jungen Menschen den Weg zur Ausbildungsstätte und Berufsschule zu erleichtern und ein Zeichen für nachhaltige Verkehrsmittel zu setzen. Die Politik möchte mehr Menschen dazu bewegen, öffentliche Nahverkehrsmittel zu benutzen. Wie soll dies erreicht werden, wenn der öffentliche Nahverkehr nicht zuverlässig funktioniert? Besonders junge Auszubildende werden behindert, das Ausbildungsziel zu erreichen, wenn der Ausbildungsweg immer wieder kurzfristig flächendeckend durch Bahnstreiks blockiert wird.“

 

Plädoyer für längere Ankündigungsfristen

Der ZV kritisiert vor allem die erneut äußerst kurzfristige Ankündigung der Warnstreiks durch die GDL. Der Verband mahnt daher eine gesetzliche Regulierung des Arbeitskampfrechts an: „Wir brauchen eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechts, die längere Ankündigungsfristen vorgibt und für Streiks im Bereich der kritischen Infrastruktur wie Bahn, Flughäfen, Kliniken und Kitas Leitplanken schafft. So kurzfristig angekündigte Streiks im Bereich der kritischen Infrastruktur machen diese unberechenbar und treffen eine Vielzahl Unbeteiligter in unangemessener Weise. Sie stellen Auszubildende, Beschäftigte und Arbeitgeber vor enorme Herausforderungen, wenn sie nicht zur Arbeit erscheinen können. Die Politik muss hier Wege finden, dass die beteiligten Tarifvertragsparteien in vernünftigen Vertragsverhandlungen schnell zu sinnvollen Ergebnissen kommen, ohne regelmäßig flächendeckend das ganze Land lahm zu legen. In vielen Bereichen hat unser Land viel zu viel Regulierung – hier jedoch fehlt eine“, appelliert ZV-Präsident Ermer.

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