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Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Umsatzsteuersatz für den Verkauf von im Haus verzehrten Speisen wieder 19%.
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BÄKO aktuell

Gastro-Umsatzsteuer steigt wieder

Die Gastronomie-Umsatzsteuer steigt im kommenden Jahr. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Umsatzsteuersatz für den Verkauf von im Haus verzehrten Speisen wieder 19%.

Im Zuge der Corona-Pandemie war der Steuersatz für den Vor-Ort-Verzehr von 19% auf 7% gesenkt worden. Diese Regelung ist nur noch bis 31.12.2023 gültig. Ab dem 1. Januar des neuen Jahres gilt der neue Satz. Von der Änderung des Umsatzsteuersatzes auf 19% sind alle In-Haus-Verkäufe von Speisen betroffen. Auch dem Thema Catering sollten Betriebe diesbezüglich Aufmerksamkeit schenken. Nun gilt es sowohl die Preiskalkulation als auch die Abrechnungssysteme anzupassen.

 

Was Bäckereien und Konditoreien tun sollten:

  • Preise kalkulieren: Um die Steueränderung auszugleichen, sollten die betroffenen Preise sorgfältig neu kalkuliert und im Falle einer Änderung ein Konzept zur Anpassung überlegt werden; etwa ob die Anpassungen schrittweise und zu welchem Zeitpunkt diese erfolgen.
  • Auszeichnung vorbereiten: Im Fall von Preisänderungen empfiehlt es sich, die Auszeichnung entsprechend vorzubereiten, also Preisschilder, Aufsteller, Plakate, Speisenkarten etc. zu überarbeiten.
  • Kassensysteme aktualisieren: Bis zum Jahreswechsel sollten Kassensysteme und Abrechnungssoftware auf den neuen Steuersatz umgestellt werden können.
  • Kommunikationsmaßnahmen: Um der Kundschaft Preisanpassungen verständlich zu erklären, sollten passende Kommunikationsmaßnahmen überlegt und vorbereitet werden. Dabei sollte sowohl die analoge (Aufsteller, Aushänge etc.) als auch die digitale Kommunikation (Website, Social Media etc.) bedacht werden. Zur transparenten Kommunikation gehört auch, die Mitarbeitenden über die Änderungen zu informieren, damit diese auf Kundenfragen entsprechend reagieren können.

 

Digitale Kalkulationshilfe

Die Software „BackBüro“ bietet ein Kalkulationsmodul mit dem Vorteil, dass die Preise der bei der BÄKO bezogenen Rohstoffe und Produkte bereits automatisch ermittelt werden und mithilfe vorgefertigter Kalkulationsvorlagen und nur minimaler Eingaben auf Knopfdruck eine Kalkulation durchgeführt werden kann. Darüber hinaus bietet „BackBüro“ die Möglichkeit von erweiterten Kalkulationen, auch mehrstufig.

Quellen: BackBüro Service; Salomon FoodWorld; WNP Steuerberatung/Landesinnungsverband Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen

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