Steuer Sicherheit
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 2. Juli in Kraft getreten. Arbeitnehmer können jetzt nicht nur straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße ihres Arbeitgebers gegen europäisches oder deutsches Recht melden – sie werden dabei auch durch das HinSchG geschützt.
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