Am 2. Juli 2023 trat das nationale Hinweisgeberschutzgesetz auf Basis der EU-Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in Kraft. Durch dieses Gesetz werden Menschen geschützt, die auf mögliche Missstände in Unternehmen oder Organisationen aufmerksam machen wollen. Beschäftigte nehmen Missstände häufig als erste wahr. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, mit der Möglichkeit anonym und gezielt Hinweise zu geben. Auf Basis dieses Gesetzes werden auch zahlreiche Backbetriebe in der Pflicht sein, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Gut durchdachte Branchenlösung
Die BÄKO hat mit der BackBüro Service GmbH in diesem Zusammenhang eine leistungs- und servicestarke Lösung für die backenden Betriebe entwickelt: BÄKO-HIN/T“, ein Tool für ein handwerksgerechtes und individuelles Hinweisgeberschutzportal. „BÄKO-HIN/T“ ist eine rechtssichere Website-Lösung und hilft den backenden Betrieben, ihre unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen und mutige Menschen zu unterstützen. Das Portal wird unabhängig und auf Wunsch gerne im Erscheinungsbild des Backbetriebs eingerichtet. Die persönlichen Daten der Hinweisgebenden sind geschützt und werden nicht weitergegeben. Nur die mit der Systemverwaltung beauftragten Mitarbeiter/innen im Backbetrieb erlangen Kenntnis vom Hinweisinhalt. Dieser verlässt das System nicht und bleibt für Dritte verborgen. So garantiert „BÄKO-HIN/T“ Anonymität, gleichzeitig aber auch Transparenz in den gemeldeten Vorgängen und Sicherheit für alle Beteiligten.
Am BÄKO-Stand auf der iba 2023 (Halle A3, 350) haben alle Interessierten Gelegenheit, sich den Messesonderpreis und eine individuelle Beratung durch den Rechtsanwalt der BÄKO, Dr. Stefan Glöckner, zu sichern.