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Wie der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks und der BIV Westfalen-Lippe aktuell mitteilen, wurden attraktive Arbeitsbedingungen im Bäckerhandwerk vereinbart: 4,8% mehr Lohn für alle, Einstiegslohn steigt auf 8,50 Euro, Spätzuschläge für Verkäufer.
© Wie der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks und der BIV Westfalen-Lippe aktuell mitteilen, wurden attraktive Arbeitsbedingungen im Bäckerhandwerk vereinbart: 4,8% mehr Lohn für alle, Einstiegslohn steigt auf 8,50 Euro, Spätzuschläge für Verkäufer. „Ein Teil unserer Bäckerfamilie zu sein, macht nicht nur Spaß, es lohnt sich auch“, fasst Bernd Siebers, LIM des Verbandes des Rheinischen Bäckerhandwerks und Verhandlungsführer der Arbeitgeber, zusammen. „Wir sind zuversichtlich, dass sich unsere Mitarbeiter auch künftig im Bäckerhandwerk gut aufgehoben fühlen. Wir hoffen, dass unsere Kunden uns den wirtschaftlichen Spielraum lassen, mit den deutlichen Verbesserungen in den Tarifen erfolgreich am Markt zu bestehen!“ Jüngst einigten sich die Tarifparteien auf den Abschluss eines neuen Entgelttarifvertrags für die über 50.000 Beschäftigten im Bäckerhandwerk in Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Rheinland-Pfalz. Bei einer Laufzeit bis zum 31. März 2014 steigen die Löhne in zwei Stufen (3% zum 1. Juni 2012 und weitere 1,8% zum 1. Mai 2013). Mit Wirkung zum 1. Mai 2013 werden die Stundenlöhne der untersten Entgeltstufen auf 8,50 Euro angehoben. Spätöffnungen, Weihnachten und Co. Zusätzlich erhalten, als absolute Neuerung im Manteltarifvertrag, die Verkaufteams für Arbeitszeiten in den Abendstunden zwischen 20 und 0 Uhr einen Spätöffnungszuschlag von 10% auf den regulären Lohn. Auch beim zusätzlichen Urlaubsgeld und beim Weihnachtsgeld legen die Arbeitgeber im Bäckerhandwerk noch mal nach: alle Arbeitnehmer können sich auf rund 15% mehr in zwei Schritten freuen. Neben einigen Änderungen im Manteltarifvertrag, die sich notwendiger Weise aus der aktuellen Rechtslage ergeben, begrüßen die Arbeitgeber, dass auch die Arbeitnehmer in den Bereichen Probezeit und Urlaub Zugeständnisse zur Vereinfachung bei der Handhabung gemacht haben. Es wurde vereinbart, die Allgemeinverbindlichkeit des Manteltarifvertrags zu beantragen. Es bestehen folgende Tarifverträge im Bäckerhandwerk: Manteltarifvertrag (allgemeinverbindlich) Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen (allgemeinverbindlich, Bund) Tarifvertrag über ein Förderungswerk für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks – einschließlich Verfahrenstarifvertrag (allgemeinverbindlich, Bund) Tarifvertrag über die 5-Tage-Woche (allgemeinverbindlich) Entgelttarifvertrag Tarifvertrag vermögenswirksam anzulegende Beträge Rahmentarifvertrag Altersvorsorge Die Parteien der Tarifverträge NRW und nördliches Rheinland-Pfalz sind: Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks (HWK-Bezirke Düsseldorf, Köln, Aachen, Koblenz, Trier), Duisburg Bäckerinnungsverband Westfalen-Lippe (HWK-Bezirke Arnsberg, Bielefeld, Dortmund, Münster), Bochum Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (Landesbezirk Nordrhein-Westfalen), Düsseldorf
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Einigung bei Entgelttarif

Wie der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks und der BIV Westfalen-Lippe aktuell mitteilen, wurden attraktive Arbeitsbedingungen im Bäckerhandwerk vereinbart: 4,8% mehr Lohn für alle, Einstiegslohn steigt auf 8,50 Euro, Spätzuschläge für Verkäufer.

Wie der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks und der BIV Westfalen-Lippe aktuell mitteilen, wurden attraktive Arbeitsbedingungen im Bäckerhandwerk vereinbart: 4,8% mehr Lohn für alle, Einstiegslohn steigt auf 8,50 Euro, Spätzuschläge für Verkäufer.

„Ein Teil unserer Bäckerfamilie zu sein, macht nicht nur Spaß, es lohnt sich auch“, fasst Bernd Siebers, LIM des Verbandes des Rheinischen Bäckerhandwerks und Verhandlungsführer der Arbeitgeber, zusammen. „Wir sind zuversichtlich, dass sich unsere Mitarbeiter auch künftig im Bäckerhandwerk gut aufgehoben fühlen. Wir hoffen, dass unsere Kunden uns den wirtschaftlichen Spielraum lassen, mit den deutlichen Verbesserungen in den Tarifen erfolgreich am Markt zu bestehen!“ Jüngst einigten sich die Tarifparteien auf den Abschluss eines neuen Entgelttarifvertrags für die über 50.000 Beschäftigten im Bäckerhandwerk in Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Rheinland-Pfalz. Bei einer Laufzeit bis zum 31. März 2014 steigen die Löhne in zwei Stufen (3% zum 1. Juni 2012 und weitere 1,8% zum 1. Mai 2013). Mit Wirkung zum 1. Mai 2013 werden die Stundenlöhne der untersten Entgeltstufen auf 8,50 Euro angehoben.

Spätöffnungen, Weihnachten und Co.
Zusätzlich erhalten, als absolute Neuerung im Manteltarifvertrag, die Verkaufteams für Arbeitszeiten in den Abendstunden zwischen 20 und 0 Uhr einen Spätöffnungszuschlag von 10% auf den regulären Lohn. Auch beim zusätzlichen Urlaubsgeld und beim Weihnachtsgeld legen die Arbeitgeber im Bäckerhandwerk noch mal nach: alle Arbeitnehmer können sich auf rund 15% mehr in zwei Schritten freuen.

Neben einigen Änderungen im Manteltarifvertrag, die sich notwendiger Weise aus der aktuellen Rechtslage ergeben, begrüßen die Arbeitgeber, dass auch die Arbeitnehmer in den Bereichen Probezeit und Urlaub Zugeständnisse zur Vereinfachung bei der Handhabung gemacht haben. Es wurde vereinbart, die Allgemeinverbindlichkeit des Manteltarifvertrags zu beantragen.

Es bestehen folgende Tarifverträge im Bäckerhandwerk:
Manteltarifvertrag (allgemeinverbindlich)
Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen (allgemeinverbindlich, Bund)
Tarifvertrag über ein Förderungswerk für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks – einschließlich Verfahrenstarifvertrag (allgemeinverbindlich, Bund)
Tarifvertrag über die 5-Tage-Woche (allgemeinverbindlich)
Entgelttarifvertrag
Tarifvertrag vermögenswirksam anzulegende Beträge
Rahmentarifvertrag Altersvorsorge

Die Parteien der Tarifverträge NRW und nördliches Rheinland-Pfalz sind:
Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks (HWK-Bezirke Düsseldorf, Köln, Aachen, Koblenz, Trier), Duisburg
Bäckerinnungsverband Westfalen-Lippe (HWK-Bezirke Arnsberg, Bielefeld, Dortmund, Münster), Bochum
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (Landesbezirk Nordrhein-Westfalen), Düsseldorf

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