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Mit Warnungen vor den Auswirkungen des neuen Verbraucherinformationsgesetzes hat sich bisher vor allem der LIV des bayerischen Bäckerhandwerks hervorgetan. Noch ist von keiner Eintragung ins Netz bekannt. Aufatmen kann die Branche dennoch nicht. Dass bislang noch keine Hygienemängel im Netz veröffentlich wurden, bedeute alles andere, als dass nun eine Entwarnung gegeben werden könne, warnt Dr. Wolfgang Filter, Geschäftsführer LIV Bayern.
© Die Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes ist zum 1. September in Kraft getreten. Damit kommen Änderungen auf Bäcker und Konditoren zu, wenn Hygienemängel bei Kontrollen festgestellt werden – etwa eine mögliche Veröffentlichung im Internet. Mit Warnungen vor den Auswirkungen des neuen Verbraucherinformationsgesetzes hat sich bisher vor allem der LIV des bayerischen Bäckerhandwerks hervorgetan. Zudem hat das Landgericht München I im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens einen Fall vorgebracht, der in puncto Veröffentlichung im Internet mit den nach § 40-LFGB zu erwartenden Fällen vergleichbar ist und hat vor dem EuGH ein Verfahren angestrengt. Bei diesem laufenden Verfahren beim Europäischen Gerichtshof wird der § 40 LFGB unter die Lupe genommen und geprüft, ob dieser mit EU-Recht konform geht. Keine Entwarnung in Sicht Noch ist keine Eintragung ins Netz bekannt. Die Umsetzung des Gesetzes ist Ländersache – in den vergangenen Wochen und Monaten hatten sich Arbeitsgruppen der verschiedenen Landesbehörden mit dem Thema auseinandergesetzt, länderspezifische Reglungen definiert. In Bayern etwa hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) dafür extra eine Unterseite auf seiner Homepage angelegt. Bislang trägt diese aber noch keinen entsprechenden Vermerk. Kann die Branche aufatmen? Mitnichten, warnt Dr. Wolfgang Filter, Geschäftsführer LIV Bayern. Dass bislang noch keine Hygienemängel im Netz veröffentlich wurden, bedeute alles andere, als dass nun eine Entwarnung gegeben werden könne – zumal die neue Regelung ja erst angelaufen sei und vor jeder Veröffentlichung auch entsprechende Einspruchsfristen eingehalten werden müssten. Der Landesinnungsverband Bayern hat angekündigt, sich auch weiterhin gegen die Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes stark zu machen – und das backende Handwerk vor Folgen eines Internetprangers zu schützen.
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Der Internetpranger blieb bislang leer

Mit Warnungen vor den Auswirkungen des neuen Verbraucherinformationsgesetzes hat sich bisher vor allem der LIV des bayerischen Bäckerhandwerks hervorgetan. Noch ist von keiner Eintragung ins Netz bekannt. Aufatmen kann die Branche dennoch nicht. Dass bislang noch keine Hygienemängel im Netz veröffentlich wurden, bedeute alles andere, als dass nun eine Entwarnung gegeben werden könne, warnt Dr. Wolfgang Filter, Geschäftsführer LIV Bayern.

Die Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes ist zum 1. September in Kraft getreten. Damit kommen Änderungen auf Bäcker und Konditoren zu, wenn Hygienemängel bei Kontrollen festgestellt werden – etwa eine mögliche Veröffentlichung im Internet. Mit Warnungen vor den Auswirkungen des neuen Verbraucherinformationsgesetzes hat sich bisher vor allem der LIV des bayerischen Bäckerhandwerks hervorgetan. Zudem hat das Landgericht München I im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens einen Fall vorgebracht, der in puncto Veröffentlichung im Internet mit den nach § 40-LFGB zu erwartenden Fällen vergleichbar ist und hat vor dem EuGH ein Verfahren angestrengt. Bei diesem laufenden Verfahren beim Europäischen Gerichtshof wird der § 40 LFGB unter die Lupe genommen und geprüft, ob dieser mit EU-Recht konform geht.

Keine Entwarnung in Sicht
Noch ist keine Eintragung ins Netz bekannt. Die Umsetzung des Gesetzes ist Ländersache – in den vergangenen Wochen und Monaten hatten sich Arbeitsgruppen der verschiedenen Landesbehörden mit dem Thema auseinandergesetzt, länderspezifische Reglungen definiert. In Bayern etwa hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) dafür extra eine Unterseite auf seiner Homepage angelegt. Bislang trägt diese aber noch keinen entsprechenden Vermerk. Kann die Branche aufatmen? Mitnichten, warnt Dr. Wolfgang Filter, Geschäftsführer LIV Bayern. Dass bislang noch keine Hygienemängel im Netz veröffentlich wurden, bedeute alles andere, als dass nun eine Entwarnung gegeben werden könne – zumal die neue Regelung ja erst angelaufen sei und vor jeder Veröffentlichung auch entsprechende Einspruchsfristen eingehalten werden müssten. Der Landesinnungsverband Bayern hat angekündigt, sich auch weiterhin gegen die Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes stark zu machen – und das backende Handwerk vor Folgen eines Internetprangers zu schützen.

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