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Bürokratische Hindernisse überwinden

Sind kleine mittelständige Handwerksbetriebe zu behandeln wie internationale Speditionen? Muss bei dem Auslieferfahrzeug eines Bäckers der gleiche Maßstab angelegt werden wie bei einem Schwerlast- LKW? Natürlich nicht! Hierfür hat die Bundesregierung bereits vor mehreren Jahren die Handwerkerregelung geschaffen.

Leider wird diese zunehmend in der Praxis ausgehebelt, indem Handwerker, die ihre Brote und Semmeln in die Filialen ihres Betriebs fahren, zu hauptberuflichen LKW-Fahrern erklärt werden. Diese Verwaltungspraxis kann Heinrich Traublinger sen., MdL a.D. nicht akzeptieren. Der Ehrenlandesinnungsmeister des bayerischen Bäckerhandwerks und Ehrenpräsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern wendete sich schriftlich an Ilse Aigner, zu dieser Zeit noch bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bauern und Verkehr und den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer.
Lenk- und Ruhezeiten am Straßenverkehr
Traublinger mahnte an, dass zu den Lenkzeiten von Mitarbeitern die Vor-, Kommissionier- und Nachbereitungszeiten hinzugerechnet werden. Dieses Vorgehen erklärt die mit üblichen Arbeiten eines Handwerksbetriebs befassten Mitarbeiter zu Unrecht zu hauptberuflichen Fahrern. Eine erfreuliche Antwort erhielt Ehrenlandesinnungsmeister Traublinger sen. Anfang November von der bayerischen Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Kerstin Schreyer, die sich des Themas annahm. Sie verwies darauf, dass die Regelung auch weiterhin nur für hauptberuflich tätige Fahrer gelte. Handwerker, die nicht überwiegend mit Fahrertätigkeit beschäftigt seien, sollten ohne zeitliche Grenze und ohne jegliche Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. „Die Zurechnung der Vor-, Kommissionier- und Nachbereitungstätigkeiten zur Lenkzeit stünde jedoch im Widerspruch zum bisherigen praktischen Vollzug“, erklärte die Ministerin in ihrem Antwortschreiben. „ich gehe deshalb von Einzelfällen aus, denen lediglich Missverständnisse zu Grunde liegen.“ Die Entwicklung werde die Ministerin dennoch aufmerksam beobachten. „Sollte sich die behauptete Vorgehensweise des Bundesamtes für Güterverkehr in konkreten Fällen bestätigen und dabei Ermessen fehlerhaft ausgeübt worden sein, steht den betroffenen Betrieben der Rechtsweg offen“, setzte Ministerin Schreyer hinzu.
Handwerksbetriebe zeichnen sich durch eine individuell variable Struktur aus, die ihrer Größe, den Arbeitsabläufen und der personellen Ausstattung angepasst ist. Flexibilität ist für die Betriebe wichtig. Das gilt bei der Abwicklung der verschiedenen Aufgaben ebenso wie für die Einsatzbereiche der Mitarbeiter. Diese notwendige Flexibilität muss immer wieder bürokratische Hindernisse überwinden, die in großen Zusammenhängen Sinn machen, auf einen Handwerksbetrieb angewendet ihren Zweck jedoch verfehlen. „Die Bayerische Staatregierung setzt sich schon lange dafür ein, Handwerksbetriebe vor überbordender Bürokratie zu schützen“, erklärte die Ministerin weiterhin. „Insoweit wissen Sie mich an Ihrer Seite.“
Heinrich Traublinger sen. zeigt sich zufrieden mit der Antwort. „Das Handwerk hat ganz eigene, je nach Betrieb unterschiedliche Voraussetzungen. Diese müssen bei solchen Regelungen berücksichtig werden. Nur so kann das Handwerk seinen wertvollen Beitrag zur Wirtschaftsleistung des Freistaates Bayern leisten.“

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