Dies sind nach den vorläufigen Zahlen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 246 Betriebe (–28%) und 1.109 Hektar (–16 %) weniger als im Jahr zuvor. Die größten Anbauflächen pro Betrieb liegen in Brandenburg (34 Hektar), Thüringen (22 Hektar) und Sachsen-Anhalt (16 Hektar).
Besondere Regeln
Seit 1996 dürfen zugelassene Nutzhanfsorten wieder angebaut werden, allerdings nur von landwirtschaftlichen Betrieben und auch nur dann, wenn der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), dem in den Blüten enthaltenen psychoaktiven Wirkstoff, nicht über 0,3% liegt.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn ist dafür zuständig, die Einhaltung der zulässigen THC-Gehalte der angebauten Nutzhanfsorten zu kontrollieren und für die Durchführung der THC-Kontrollen bei der Einfuhr von Hanf aus Drittländern. Jeder Betrieb, der Nutzhanf anbaut, muss diesen bei der BLE und bei dem zuständigen Bundesland anmelden. Mehr Informationen zum Anbau von Nutzhanf gibt es unter www.ble.de/nutzhanf.