Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag stimmte dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes mehrheitlich zu. Damit war der Weg frei für eine Abstimmung im Plenum des Bundestags, der das Gesetz am 30. Juni verabschiedete. Mit dem neuen Gesetz profitieren nun private und gewerbliche Anbieter davon, im Falle eines Rechtsmissbrauchs von Nutzern, die über angebotene WLAN-Netze online gehen, teuer abgemahnt zu werden.
Abmahnmöglichkeiten weiter einschränken
Erst jüngst hatte der Mittelstandsverbund mit neun weiteren Verbänden ein generelles Bündnis gegen Abmahnmissbrauch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gestartet. Der Spitzenverband begrüßt jetzt das Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung, weil auch dieses Abmahnmissbrauch einschränkt. Gegenüber der künftigen Bundesregierung wird sich der Verband weiter stark machen, den wettbewerbsrechtlichen Abmahnmissbrauch weiter einzuschränken. Gerade für den Handel ist die Ausweitung öffentlich angebotener WLAN-Hotspots eine wegweisende Entscheidung.
Problematisch sei allerdings der Ansatz, Nutzungssperren durchzusetzen, falls einzelne Nutzer wiederholt rechtswidrige Inhalte über ein öffentliches WLAN-Netz aufrufen. Besser sei es, dafür Sorge zu tragen, illegale Inhalte aus dem Netz zu entfernen.
Öffentliche WLAN-Netze sind allerdings nur ein Mosaikstein einer gesamtheitlichen Digitalisierungsstrategie. Deshalb ist es für den Mittelstandsverbund von großer Bedeutung, dass weitere Baustellen der Digitalisierung schnellstmöglich mit Sorgfalt angepackt werden. Hierzu zählen unter anderem der Ausbau schneller Netze gerade in Gewerbegebieten und im ländlichen Raum sowie die Modernisierung der schulischen und betrieblichen Ausbildung. Hierzu hatte der Mittelstandsverbund im Hinblick auf die endende Legislaturperiode kürzlich Bilanz gezogen. Von der kommenden Bundesregierung erwartet der Spitzenverband vor allem mutige Schritte.
Bundestag schafft Störerhaftung ab
Die Störerhaftung für öffentlich betriebenes WLAN ist Geschichte. Dafür votierte nun endlich der Bundestag. Für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots gibt es nun mehr Rechtssicherheit und Schutz vor der Abmahnfalle.
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