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Die derzeit im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium vorbereitete neue Gebührenordnung für Lebens- und Futtermittelkontrollen findet auch in ihrem überarbeiteten Entwurf keine Zustimmung seitens des Bäckerhandwerks. Das hat der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen (BIV) in einer Stellungnahme betont, die er jetzt dem Ministerium zugestellt hat.
© „Wir bleiben bei unserer Kritik und Ablehnung“, äußerte sich LIM Karl-Heinz Wohlgemuth. Der BIV-Vorsitzende bewertet die Verordnung als eine Mogelpackung, deren Zweck letztlich nur sei, bei Handwerk und Mittelstand zusätzliches Geld neben den ohnehin exorbitant hohen Gebühren- und Abgabenbelastun-gen abzukassieren. „Auch wenn der Name vorspiegelt, dass die Verordnung dem Verbraucherschutz dienen soll, geht es dem Minister vor allem um die Entlastung der öffentlichen Haushalte von den Kosten der Lebensmittelkontrollen.“ Die sollen nicht mehr wie bisher aus dem Steueraufkommen bezahlt, sondern allein den Betrieben aufgebürdet werden, wie aus dem Verordnungstext und der Begründung durch das Ministerium eindeutig hervorgehe. „Dieser Winkelzug ist überdies offenbar rechtswidrig“, betont Wohlgemuth. Damit bezieht er sich auf eine Expertise der Landesvertretung der Handwerkskammern, der zufolge das niedersächsische Verwaltungskostengesetz das neue Gebührenkonstrukt nicht zulässt. „Das bestehende Landesrecht bestätigt also unsere schon immer geäußerte Auffassung, dass die Routinekontrollen aus Steuergeldern finanziert werden müssen.“ Mit seinem Gebührenmodell setze sich Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) möglicherweise über geltendes Recht hinweg.
Bäckerhandwerk befürchtet erhebliche Kostensteigerungen Wenn Meyer diese Verordnung gegen alle ernsten Bedenken durchsetze, müssten sich die meisten der niedersächsischen Handwerksbäckereien auf erhebliche Kostensteigerungen einstellen, auch wenn das Ministerium eine Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe plane, heißt es in einer aktuellen Meldung des BIV: In deren Genuss soll laut Verordnungsentwurf kommen, wer nicht mehr als 250.000 Euro Jahresumsatz erwirtschaftet. Zwei Drittel der Handwerksbäckereien liegen darüber und würden entsprechend von der vollen Gebührenbelastung getroffen. Das Landwirtschaftsministerium müsse außerdem eine weitere Begründung seiner neuen Gebührenverordnung zurückziehen, fordert der BIV, nachdem das EU-Parlament am 14. April eine von der EU-Kommission vorgelegte Lebensmittelkontrollverordung abgeändert habe. Damit könne das Ministerium nicht mehr argumentieren, das die EU-Gesetzgebung ohnehin zukünftig die Gebührenfinanzierung für Lebensmittelkontrollen vorschreiben würde. Wie die Entwicklungen nach der Europawahl weitergehen, sei nicht absehbar und dürfe daher auch nicht das nieder-sächsische Gebührenmodell beeinflussen. Auch sei es aus Sicht des niedersächsischen Lebensmittelhandwerks nicht zu akzeptieren, dass die Landesregierung die „rot-grüne Vorreiterrolle“ für den Paradigmenwechsel bei der Finanzierung von Lebensmittelkontrollen übernehmen will. Das Landwirtschaftsministerium habe bereits eingeräumt, dass die Verordnung in Niedersachsen entwickelt wurde, weil ein Mehrheitsbeschluss der von SPD und Grünen regierten Länder im Bundesrat die Abkehr von der steuerfinanzierten Lebensmit-telkontrolle befürwortete. Allerdings wollen offenbar andere rot-grüne Landesregierungen, z.B. in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, erst nach Einführung in Niedersachsen mit einem vergleichbaren Gebührenmodell nachziehen. „Von der besonderen Fürsorge für kleine und mittlere Betriebe, die die Landesregierung in ihrer Regierungserklärung ausdrückt, haben wir uns etwas Anderes erhofft, als dass wir zu Versuchskaninchen für neue staatliche Abkassiermethoden würden“, zeigt sich der LIM enttäuscht. Auf Unverständnis stoße beim Bäckerhandwerk nach wie vor auch, dass an der – falschen – Einschätzung des „Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung“ festgehalten wird, wonach „Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln ein potenziell gefährliches Tun darstellen“. Nur weil das ein Bundesbeauftragter äußere, könne diese Aussage nicht als Leitsatz stehen bleiben, wehrt sich der BIV und stellt klar: „Backwaren waren in Deutschland noch nie so sicher wie heute!“ Insbesondere Handwerksbe-triebe sicherten durch das fachliche Niveau ihrer Mitarbeiter in hohem Maße erstklassige Produktqualität. Die fundierte Ausbildung der Handwerksmeister sorge dafür, dass Lebensmittelskandale in unseren Betrie-ben seit Jahren nicht zu registrieren waren.
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Klare Worte gegen Zusatzgebühren

Die derzeit im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium vorbereitete neue Gebührenordnung für Lebens- und Futtermittelkontrollen findet auch in ihrem überarbeiteten Entwurf keine Zustimmung seitens des Bäckerhandwerks. Das hat der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen (BIV) in einer Stellungnahme betont, die er jetzt dem Ministerium zugestellt hat.

„Wir bleiben bei unserer Kritik und Ablehnung“, äußerte sich LIM Karl-Heinz Wohlgemuth. Der BIV-Vorsitzende bewertet die Verordnung als eine Mogelpackung, deren Zweck letztlich nur sei, bei Handwerk und Mittelstand zusätzliches Geld neben den ohnehin exorbitant hohen Gebühren- und Abgabenbelastun-gen abzukassieren. „Auch wenn der Name vorspiegelt, dass die Verordnung dem Verbraucherschutz dienen soll, geht es dem Minister vor allem um die Entlastung der öffentlichen Haushalte von den Kosten der Lebensmittelkontrollen.“
Die sollen nicht mehr wie bisher aus dem Steueraufkommen bezahlt, sondern allein den Betrieben aufgebürdet werden, wie aus dem Verordnungstext und der Begründung durch das Ministerium eindeutig hervorgehe. „Dieser Winkelzug ist überdies offenbar rechtswidrig“, betont Wohlgemuth. Damit bezieht er sich auf eine Expertise der Landesvertretung der Handwerkskammern, der zufolge das niedersächsische Verwaltungskostengesetz das neue Gebührenkonstrukt nicht zulässt. „Das bestehende Landesrecht bestätigt also unsere schon immer geäußerte Auffassung, dass die Routinekontrollen aus Steuergeldern finanziert werden müssen.“ Mit seinem Gebührenmodell setze sich Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) möglicherweise über geltendes Recht hinweg.


Bäckerhandwerk befürchtet erhebliche Kostensteigerungen
Wenn Meyer diese Verordnung gegen alle ernsten Bedenken durchsetze, müssten sich die meisten der niedersächsischen Handwerksbäckereien auf erhebliche Kostensteigerungen einstellen, auch wenn das Ministerium eine Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe plane, heißt es in einer aktuellen Meldung des BIV: In deren Genuss soll laut Verordnungsentwurf kommen, wer nicht mehr als 250.000 Euro Jahresumsatz erwirtschaftet. Zwei Drittel der Handwerksbäckereien liegen darüber und würden entsprechend von der vollen Gebührenbelastung getroffen. Das Landwirtschaftsministerium müsse außerdem eine weitere Begründung seiner neuen Gebührenverordnung zurückziehen, fordert der BIV, nachdem das EU-Parlament am 14. April eine von der EU-Kommission vorgelegte Lebensmittelkontrollverordung abgeändert habe. Damit könne das Ministerium nicht mehr argumentieren, das die EU-Gesetzgebung ohnehin zukünftig die Gebührenfinanzierung für Lebensmittelkontrollen vorschreiben würde. Wie die Entwicklungen nach der Europawahl weitergehen, sei nicht absehbar und dürfe daher auch nicht das nieder-sächsische Gebührenmodell beeinflussen. Auch sei es aus Sicht des niedersächsischen Lebensmittelhandwerks nicht zu akzeptieren, dass die Landesregierung die „rot-grüne Vorreiterrolle“ für den Paradigmenwechsel bei der Finanzierung von Lebensmittelkontrollen übernehmen will.
Das Landwirtschaftsministerium habe bereits eingeräumt, dass die Verordnung in Niedersachsen entwickelt wurde, weil ein Mehrheitsbeschluss der von SPD und Grünen regierten Länder im Bundesrat die Abkehr von der steuerfinanzierten Lebensmit-telkontrolle befürwortete. Allerdings wollen offenbar andere rot-grüne Landesregierungen, z.B. in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, erst nach Einführung in Niedersachsen mit einem vergleichbaren Gebührenmodell nachziehen. „Von der besonderen Fürsorge für kleine und mittlere Betriebe, die die Landesregierung in ihrer Regierungserklärung ausdrückt, haben wir uns etwas Anderes erhofft, als dass wir zu Versuchskaninchen für neue staatliche Abkassiermethoden würden“, zeigt sich der LIM enttäuscht.
Auf Unverständnis stoße beim Bäckerhandwerk nach wie vor auch, dass an der – falschen – Einschätzung des „Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung“ festgehalten wird, wonach „Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln ein potenziell gefährliches Tun darstellen“. Nur weil das ein Bundesbeauftragter äußere, könne diese Aussage nicht als Leitsatz stehen bleiben, wehrt sich der BIV und stellt klar: „Backwaren waren in Deutschland noch nie so sicher wie heute!“ Insbesondere Handwerksbe-triebe sicherten durch das fachliche Niveau ihrer Mitarbeiter in hohem Maße erstklassige Produktqualität. Die fundierte Ausbildung der Handwerksmeister sorge dafür, dass Lebensmittelskandale in unseren Betrie-ben seit Jahren nicht zu registrieren waren.

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