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Das Bundeskabinett hat den Beitritt zum UNESCO-Abkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt den wichtigen Schritt Deutschlands, das geht aus einer aktuellen Presseerklärung hervor.
© Das Bundeskabinett hat den Beitritt zum UNESCO-Abkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt den wichtigen Schritt Deutschlands, das geht aus einer aktuellen Presseerklärung hervor. „Diese Entscheidung war lange überfällig, um Deutschlands immaterielle Kulturgüter zu bewahren und zu überliefern. Unsere Brotkultur gehört zu einem der berühmtesten und ältesten Kulturgüter Deutschlands,“ so Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Die Deutsche Brotkultur ist schützenswert Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks setzt sich bereits seit geraumer Zeit für den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Abkommen ein. Schließlich verzeichnet das Deutsche Bäckerhandwerk eine über 1000 Jahre alte Geschichte und hat eine durch die Regionen geprägte Brotkultur hervorgebracht, die in ihrer Vielfalt weltweit einzigartig ist. Um die herausragende Diversität der deutschen Brotkultur zu dokumentieren, setzt das Bäckerhandwerk ein Brotregister www.brotregister.de ein, in dem bereits knapp 3000 Brotspezialitäten hinterlegt sind. Bereits seit 2003 setzt sich die UNESCO zum faktischen und rechtlichen Schutz von lebendigen, kulturellen Ausdrucksformen, die unmittelbar vom menschlichen Können getragen werden, ein. Zu diesen gehören auch traditionelle Handwerkstechniken. Heute zählen fast 300 Ausdrucksformen aus 148 Staaten der Erde zu der repräsentativen Liste der Kulturgüter. Formal müssen nun noch die Bundesländer zustimmen und der Bundespräsident das Abkommen unterzeichnen. Anschließend kann Deutschland dann seine immateriellen Kulturgüter zur Aufnahme in das internationale Verzeichnis der UNESCO vorschlagen.
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Wichtiger Schritt in die richtige Richtung

Das Bundeskabinett hat den Beitritt zum UNESCO-Abkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt den wichtigen Schritt Deutschlands, das geht aus einer aktuellen Presseerklärung hervor.

Das Bundeskabinett hat den Beitritt zum UNESCO-Abkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt den wichtigen Schritt Deutschlands, das geht aus einer aktuellen Presseerklärung hervor. „Diese Entscheidung war lange überfällig, um Deutschlands immaterielle Kulturgüter zu bewahren und zu überliefern. Unsere Brotkultur gehört zu einem der berühmtesten und ältesten Kulturgüter Deutschlands,“ so Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.

Die Deutsche Brotkultur ist schützenswert

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks setzt sich bereits seit geraumer Zeit für den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Abkommen ein. Schließlich verzeichnet das Deutsche Bäckerhandwerk eine über 1000 Jahre alte Geschichte und hat eine durch die Regionen geprägte Brotkultur hervorgebracht, die in ihrer Vielfalt weltweit einzigartig ist. Um die herausragende Diversität der deutschen Brotkultur zu dokumentieren, setzt das Bäckerhandwerk ein Brotregister www.brotregister.de ein, in dem bereits knapp 3000 Brotspezialitäten hinterlegt sind.

Bereits seit 2003 setzt sich die UNESCO zum faktischen und rechtlichen Schutz von lebendigen, kulturellen Ausdrucksformen, die unmittelbar vom menschlichen Können getragen werden, ein. Zu diesen gehören auch traditionelle Handwerkstechniken. Heute zählen fast 300 Ausdrucksformen aus 148 Staaten der Erde zu der repräsentativen Liste der Kulturgüter. Formal müssen nun noch die Bundesländer zustimmen und der Bundespräsident das Abkommen unterzeichnen. Anschließend kann Deutschland dann seine immateriellen Kulturgüter zur Aufnahme in das internationale Verzeichnis der UNESCO vorschlagen.

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