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Lose Ware bleibt auch künftig von den Bestimmungen für vorverpackte Ware ausgenommen – das hat jetzt das Europäische Parlament entschieden.
© Lose Ware bleibt auch künftig von den Bestimmungen für vorverpackte Ware ausgenommen – das hat jetzt das Europäische Parlament entschieden. Der Kompromiss über die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) wurde in 2. Lesung angenommen. Die Pflicht, Informationen über allergene Stoffe bei loser Ware bereitzuhalten, ist damit amtlich. Wie die Betriebe des Lebensmittelhandwerks ihre Kunden künftig aufklären sollen, liegt jedoch in der Entscheidung der Mitgliedsstaaten. Das Bäckerhandwerk ist erleichtert, dass die praxisgerechte Bereitstellung einer Allergeninformation künftig ausreichen wird. Eine Kennzeichnungspflicht, wie die Etikettierung von loser Ware, wäre für die Betriebe praktisch unmöglich gewesen. „Von Frau Ministerin Aigner haben wir bereits die Zusage, dass die Ausgestaltung der Informationspflicht für das Handwerk praktikabel bleiben wird“, freut sich Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. Entscheidung ist ein Erfolg Seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens zur LMIV hat sich der Zentralverband unermüdlich dafür eingesetzt, dass die geplanten Regelungen Lebensmittel, die lose, also ohne Etikett, an den Verbraucher abgegeben werden, und solche, die zum alsbaldigen Verkauf vorverpackt werden, aus dem Anwendungsbereich der LMIV ausgenommen werden. Daher ist die Entscheidung des Europäischen Parlaments ein großer Erfolg. „Eine europaweit einheitliche, verpflichtende Kennzeichnung für lose, vorverpackte oder ausschließlich regional vermarktete Backwaren ist unpraktikabel, unwirtschaftlich und führt nicht zum Ziel der Verbesserung des Verbraucherschutzes“, kommentiert RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, den Beschluss.
BÄKO-magazin Titel Ausgabe 7-26
Zentralverband

Lebensmittelinformationsverordnung verabschiedet

Lose Ware bleibt auch künftig von den Bestimmungen für vorverpackte Ware ausgenommen – das hat jetzt das Europäische Parlament entschieden.

Lose Ware bleibt auch künftig von den Bestimmungen für vorverpackte Ware ausgenommen – das hat jetzt das Europäische Parlament entschieden. Der Kompromiss über die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) wurde in 2. Lesung angenommen. Die Pflicht, Informationen über allergene Stoffe bei loser Ware bereitzuhalten, ist damit amtlich. Wie die Betriebe des Lebensmittelhandwerks ihre Kunden künftig aufklären sollen, liegt jedoch in der Entscheidung der Mitgliedsstaaten.

Das Bäckerhandwerk ist erleichtert, dass die praxisgerechte Bereitstellung einer Allergeninformation künftig ausreichen wird. Eine Kennzeichnungspflicht, wie die Etikettierung von loser Ware, wäre für die Betriebe praktisch unmöglich gewesen. „Von Frau Ministerin Aigner haben wir bereits die Zusage, dass die Ausgestaltung der Informationspflicht für das Handwerk praktikabel bleiben wird“, freut sich Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.

Entscheidung ist ein Erfolg

Seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens zur LMIV hat sich der Zentralverband unermüdlich dafür eingesetzt, dass die geplanten Regelungen Lebensmittel, die lose, also ohne Etikett, an den Verbraucher abgegeben werden, und solche, die zum alsbaldigen Verkauf vorverpackt werden, aus dem Anwendungsbereich der LMIV ausgenommen werden. Daher ist die Entscheidung des Europäischen Parlaments ein großer Erfolg.

„Eine europaweit einheitliche, verpflichtende Kennzeichnung für lose, vorverpackte oder ausschließlich regional vermarktete Backwaren ist unpraktikabel, unwirtschaftlich und führt nicht zum Ziel der Verbesserung des Verbraucherschutzes“, kommentiert RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, den Beschluss.

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