on on on
Die politische Forderung nach Einführung eines flächendeckenden, bundesweiten Mindestlohns von 8,50 Euro lehnt das niedersächsisch-bremische Bäckerhandwerk einhellig ab. Dabei gehe es den Bäckern nicht um die Höhe des Stundenlohns, betonten die Innungsdelegierten beim 5. Bäckertag in Hannover.
© Die politische Forderung nach Einführung eines flächendeckenden, bundesweiten Mindestlohns von 8,50 Euro lehnt das niedersächsisch-bremische Bäckerhandwerk einhellig ab. Dabei gehe es den Bäckern nicht um die Höhe des Stundenlohns, betonten die Innungsdelegierten beim 5. Bäckertag in Hannover. Denn schon der aktuelle Tarifvertrag schreibe deutlich höhere Einkommen fest. Die Handwerksbäcker halten einen Mindestlohn jedoch insgesamt für viel zu undifferenziert, als dass er pauschal für alle Wirtschaftsbereiche angewendet werden könnte, ohne mehr zu schaden als zu nutzen. Die Versammlung forderte daher den Bäckerinnungsverband (BIV) auf, bei den politischen Parteien in Land und Bund gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu intervenieren. Hohes Qualitätsniveau stabilisieren Darüber hinaus will der Verband sich im Vorfeld neuer Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) bei seinen Mitgliedsinnungen detailliert erkundigen, welche Vorstellungen über die Ausgestaltung künftiger Einkommens- und Manteltarife bestehen. Der Bäckertag, der in den renovierten Fachschulräumen im Bäckeramtshaus in Hannover stattfand, sprach sich dafür aus, dass stärker als bisher zwischen gelernten Fachkräften und ungelernten Hilfskräften differenziert werden müsse. Ziel des Verbands und der zugehörigen Innungsbäcker sei es, die Qualität der handwerklich hergestellten Backwaren auf hohem Niveau zu stabilisieren und sich damit gegen Tankstellenshops, Discounter oder Lebensmitteleinzelhändler mit ihren Abbackstationen abzugrenzen. Dazu gehöre auch, den Begriff „Bäckerei“ zu schützen, etwa durch Koppelung an die Eintragung in der Handwerksrolle der regionalen Handwerkskammern. Ein Wuppertaler Gericht hatte kürzlich rechtskräftig festgestellt, dass sich jedes Backwaren verkaufende Geschäft Bäckerei nennen dürfe. Obwohl dieses Urteil nur eine Einzelentscheidung sei, habe es bei Bäckern und Verbraucherschützern gleichermaßen für Alarmstimmung gesorgt, berichteten der BIV-Vorsitzende und Landesinnungsmeister Karl-Heinz Wohlgemuth und Verbandsgeschäftsführerin Bettina Emmerich-Jüttner beim Bäckertag. Sie nahmen von der Versammlung der Innungsvertreter den Auftrag mit, beim Zentralverband in Berlin die wichtige Bedeutung des Begriffschutzes „Bäckerei“ zu verdeutlichen und ihn bei der Umsetzung zu unterstützen. Verantwortung annehmen! Bei einem zusätzlichen Nutzwertthema erfuhren die Bäckerunternehmer wichtige, aber noch wenig bekannte Fakten zur so genannten „Fiskalisierung“ der Kassenunterlagen. Olaf Gevers, Fachberater der OK Software & Beratung GmbH, gab in einem Spontanvortrag einen Überblick über die gesetzliche Aufbewahrungspflicht elektronischer Daten. Bereits seit 2002 gelte formal die Verpflichtung, auch elektronische Daten während der Dauer der Aufbewahrungspflicht jederzeit verfügbar, unverzüglich und maschinell auswertbar aufzubewahren. Die vom Bundesfinanzministerium vor knapp drei Jahren eingeführte „Fiskalisierung“ sei zwar mit einer Übergangsfrist bis Ende 2016 versehen. „Sie ist jedoch mit so vielen Auflagen und Voraussetzungen verbunden“, warnte Gevers, dass sie fürs Bäckerhandwerk praktisch keine Gültigkeit mehr habe. Komme das Finanzamt zur Steuerprüfung, könne eine nicht mehr ausreichende betriebliche Software problematisch werden. Jeder Betrieb sei für die Einhaltung der steuerrechtlich vorgeschriebenen „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) ausschließlich selbst verantwortlich, betonte Gevers.
Verbände

Warnung vor „politischem Mindestlohn“

Die politische Forderung nach Einführung eines flächendeckenden, bundesweiten Mindestlohns von 8,50 Euro lehnt das niedersächsisch-bremische Bäckerhandwerk einhellig ab. Dabei gehe es den Bäckern nicht um die Höhe des Stundenlohns, betonten die Innungsdelegierten beim 5. Bäckertag in Hannover.

Die politische Forderung nach Einführung eines flächendeckenden, bundesweiten Mindestlohns von 8,50 Euro lehnt das niedersächsisch-bremische Bäckerhandwerk einhellig ab. Dabei gehe es den Bäckern nicht um die Höhe des Stundenlohns, betonten die Innungsdelegierten beim 5. Bäckertag in Hannover. Denn schon der aktuelle Tarifvertrag schreibe deutlich höhere Einkommen fest. Die Handwerksbäcker halten einen Mindestlohn jedoch insgesamt für viel zu undifferenziert, als dass er pauschal für alle Wirtschaftsbereiche angewendet werden könnte, ohne mehr zu schaden als zu nutzen. Die Versammlung forderte daher den Bäckerinnungsverband (BIV) auf, bei den politischen Parteien in Land und Bund gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu intervenieren.

Hohes Qualitätsniveau stabilisieren
Darüber hinaus will der Verband sich im Vorfeld neuer Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) bei seinen Mitgliedsinnungen detailliert erkundigen, welche Vorstellungen über die Ausgestaltung künftiger Einkommens- und Manteltarife bestehen. Der Bäckertag, der in den renovierten Fachschulräumen im Bäckeramtshaus in Hannover stattfand, sprach sich dafür aus, dass stärker als bisher zwischen gelernten Fachkräften und ungelernten Hilfskräften differenziert werden müsse. Ziel des Verbands und der zugehörigen Innungsbäcker sei es, die Qualität der handwerklich hergestellten Backwaren auf hohem Niveau zu stabilisieren und sich damit gegen Tankstellenshops, Discounter oder Lebensmitteleinzelhändler mit ihren Abbackstationen abzugrenzen.

Dazu gehöre auch, den Begriff „Bäckerei“ zu schützen, etwa durch Koppelung an die Eintragung in der Handwerksrolle der regionalen Handwerkskammern. Ein Wuppertaler Gericht hatte kürzlich rechtskräftig festgestellt, dass sich jedes Backwaren verkaufende Geschäft Bäckerei nennen dürfe. Obwohl dieses Urteil nur eine Einzelentscheidung sei, habe es bei Bäckern und Verbraucherschützern gleichermaßen für Alarmstimmung gesorgt, berichteten der BIV-Vorsitzende und Landesinnungsmeister Karl-Heinz Wohlgemuth und Verbandsgeschäftsführerin Bettina Emmerich-Jüttner beim Bäckertag. Sie nahmen von der Versammlung der Innungsvertreter den Auftrag mit, beim Zentralverband in Berlin die wichtige Bedeutung des Begriffschutzes „Bäckerei“ zu verdeutlichen und ihn bei der Umsetzung zu unterstützen.

Verantwortung annehmen!
Bei einem zusätzlichen Nutzwertthema erfuhren die Bäckerunternehmer wichtige, aber noch wenig bekannte Fakten zur so genannten „Fiskalisierung“ der Kassenunterlagen. Olaf Gevers, Fachberater der OK Software & Beratung GmbH, gab in einem Spontanvortrag einen Überblick über die gesetzliche Aufbewahrungspflicht elektronischer Daten. Bereits seit 2002 gelte formal die Verpflichtung, auch elektronische Daten während der Dauer der Aufbewahrungspflicht jederzeit verfügbar, unverzüglich und maschinell auswertbar aufzubewahren. Die vom Bundesfinanzministerium vor knapp drei Jahren eingeführte „Fiskalisierung“ sei zwar mit einer Übergangsfrist bis Ende 2016 versehen. „Sie ist jedoch mit so vielen Auflagen und Voraussetzungen verbunden“, warnte Gevers, dass sie fürs Bäckerhandwerk praktisch keine Gültigkeit mehr habe. Komme das Finanzamt zur Steuerprüfung, könne eine nicht mehr ausreichende betriebliche Software problematisch werden. Jeder Betrieb sei für die Einhaltung der steuerrechtlich vorgeschriebenen „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) ausschließlich selbst verantwortlich, betonte Gevers.

Zentralverband

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren