on on on
Die Berufsbildungstagung des BIV auf der „IdeenExpo" gab juristische Tipps, Informationen rund um die „Turbo-Lehre“ und Strategien gegen Berufsschul-Schwänzer.
© Die Niedersächsische Berufsbildungstagung auf der „IdeenExpo" gab juristische Tipps, Informationen rund um die „Turbo-Lehre“ und Strategien gegen Berufsschul-Schwänzer. Das Verhältnis von betrieblicher Ausbildungs- und Berufsschulzeit muss bei erwachsenen Lehrlingen anders berechnet werden als bei noch nicht volljährigen Azubis – darauf hat der Abteilungsleiter Berufsbildung der Handwerkskammer Hannover, Dr. Carl-Michael Vogt, bei der Berufsbildungsfachtagung des Bäckerinnungsverbands Niedersachsen/Bremen (BIV) hingewiesen. Das heißt, dass für über 18- jährige Lehrlinge der Berufsschulunterricht parallel liegende Arbeitszeit ersetzt. Ein Nacharbeiten von Berufsschulzeit im Ausbildungsbetrieb sei nicht erlaubt. Ausbilder sollten auch beachten, dass am Berufsschultag vor Beginn der Berufsschule keine Ausbildung im Betrieb erfolgen darf. Die Berufsbildungstagung hat sich als jährliches Treffen von Berufsschullehrerinnen und -lehrern der Bäcker-Fachklassen in Niedersachsen und Bremen sowie ausbildenden Handwerksbäckern und Lehrlingswarten von Bäcker-Innungen etabliert. Auch zur diesjährigen Veranstaltung, die erstmals mit einem anschließenden Rundgang über die attraktive Berufsfindungsmesse „IdeenExpo“ verbunden war, kamen mehr als 80 Teilnehmer nach Hannover. Duales Studium bringt viele Vorteile Sie erhielten neben den arbeitsrechtlichen Erläuterungen unter anderem auch Einblick in die sogenannte „Turbo-Ausbildung“ für Bäcker, Konditoren und Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk, wie sie in Hamburg speziell für Abiturienten angeboten wird – einem dualen Bachelor-Studiengang an der Berufsakademie Hamburg, der die handwerkliche Berufsausbildung mit einem Betriebswirtschaftsstudium verbindet. Wer diesen Studiengang wählt, kann bereits nach zwei statt nach drei Jahren die Gesellenprüfung ablegen. Wichtige Vorteile für die Unternehmen, die einen dualen Studenten aufnehmen, seien unter anderem die bedarfsgerechte Qualifizierung und frühe Einbindung des Führungsnachwuchses in den Betrieb, aber auch, dass die Studieninhalte gezielt den betriebswirtschaftlichen Anforderungen von Bäckereien entsprechen. Fehlzeiten besser eindämmen können Neue Wege, die Fehlzeiten der Berufsschüler einzudämmen, stellten Nadine Ziegler und Carola Ristenpart von der BBS 2 der Region Hannover vor. Diese Berufsbildende Schule hat ein Fehlzeiten-Management eingeführt, das alle Beteiligten – Lehrlinge, Ausbilder, Lehrer und Schul- verwaltung – in die Pflicht nimmt, um die Fehlzeiten einzudämmen, die Kommunikation zwischen Schule und Lehrbetrieb zu verbessern und damit letztlich über die Absenkung der Schulschwänzer-Quote eine gute duale Ausbildung zu sichern. Völlig verhindern ließen sich Schülerfehlzeiten auch mit konsequentem Management aber nicht, räumten Ziegler und Ristenpart ein. Der abschließende Rundgang über die „IdeenExpo" führte auch zum Stand der Unternehmerverbände des Handwerks in Niedersachsen (UHN). Hier präsentierte sich der Bäckerinnungsverband zusammen mit weiteren fünf Handwerken. Ziel der Gemeinschaftsaktion war es, den aus ganz Niedersachsen und den benachbarten Bundesländern zur Berufsfindungsschau nach Hannover angereisten Schülern zu verdeutlichen, dass Handwerk – gerade auch das Bäckerhandwerk – viel moderner und vor allem technisch anspruchsvoller ist als sein Ruf vermuten lässt.
Verbände

Volljährige Lehrlinge haben eigene Vorschriften

Die Berufsbildungstagung des BIV auf der „IdeenExpo" gab juristische Tipps, Informationen rund um die „Turbo-Lehre“ und Strategien gegen Berufsschul-Schwänzer.

Die Niedersächsische Berufsbildungstagung auf der „IdeenExpo" gab juristische Tipps, Informationen rund um die „Turbo-Lehre“ und Strategien gegen Berufsschul-Schwänzer. Das Verhältnis von betrieblicher Ausbildungs- und Berufsschulzeit muss bei erwachsenen Lehrlingen anders berechnet werden als bei noch nicht volljährigen Azubis – darauf hat der Abteilungsleiter Berufsbildung der Handwerkskammer Hannover, Dr. Carl-Michael Vogt, bei der Berufsbildungsfachtagung des Bäckerinnungsverbands Niedersachsen/Bremen (BIV) hingewiesen. Das heißt, dass für über 18- jährige Lehrlinge der Berufsschulunterricht parallel liegende Arbeitszeit ersetzt. Ein Nacharbeiten von Berufsschulzeit im Ausbildungsbetrieb sei nicht erlaubt. Ausbilder sollten auch beachten, dass am Berufsschultag vor Beginn der Berufsschule keine Ausbildung im Betrieb erfolgen darf.

Die Berufsbildungstagung hat sich als jährliches Treffen von Berufsschullehrerinnen und -lehrern der Bäcker-Fachklassen in Niedersachsen und Bremen sowie ausbildenden Handwerksbäckern und Lehrlingswarten von Bäcker-Innungen etabliert. Auch zur diesjährigen Veranstaltung, die erstmals mit einem anschließenden Rundgang über die attraktive Berufsfindungsmesse „IdeenExpo“ verbunden war, kamen mehr als 80 Teilnehmer nach Hannover.

Duales Studium bringt viele Vorteile
Sie erhielten neben den arbeitsrechtlichen Erläuterungen unter anderem auch Einblick in die sogenannte „Turbo-Ausbildung“ für Bäcker, Konditoren und Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk, wie sie in Hamburg speziell für Abiturienten angeboten wird – einem dualen Bachelor-Studiengang an der Berufsakademie Hamburg, der die handwerkliche Berufsausbildung mit einem Betriebswirtschaftsstudium verbindet. Wer diesen Studiengang wählt, kann bereits nach zwei statt nach drei Jahren die Gesellenprüfung ablegen. Wichtige Vorteile für die Unternehmen, die einen dualen Studenten aufnehmen, seien unter anderem die bedarfsgerechte Qualifizierung und frühe Einbindung des Führungsnachwuchses in den Betrieb, aber auch, dass die Studieninhalte gezielt den betriebswirtschaftlichen Anforderungen von Bäckereien entsprechen.

Fehlzeiten besser eindämmen können
Neue Wege, die Fehlzeiten der Berufsschüler einzudämmen, stellten Nadine Ziegler und Carola Ristenpart von der BBS 2 der Region Hannover vor. Diese Berufsbildende Schule hat ein Fehlzeiten-Management eingeführt, das alle Beteiligten – Lehrlinge, Ausbilder, Lehrer und Schul- verwaltung – in die Pflicht nimmt, um die Fehlzeiten einzudämmen, die Kommunikation zwischen Schule und Lehrbetrieb zu verbessern und damit letztlich über die Absenkung der Schulschwänzer-Quote eine gute duale Ausbildung zu sichern. Völlig verhindern ließen sich Schülerfehlzeiten auch mit konsequentem Management aber nicht, räumten Ziegler und Ristenpart ein.

Der abschließende Rundgang über die „IdeenExpo" führte auch zum Stand der Unternehmerverbände des Handwerks in Niedersachsen (UHN). Hier präsentierte sich der Bäckerinnungsverband zusammen mit weiteren fünf Handwerken. Ziel der Gemeinschaftsaktion war es, den aus ganz Niedersachsen und den benachbarten Bundesländern zur Berufsfindungsschau nach Hannover angereisten Schülern zu verdeutlichen, dass Handwerk – gerade auch das Bäckerhandwerk – viel moderner und vor allem technisch anspruchsvoller ist als sein Ruf vermuten lässt.

Verband

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren