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Das niedersächsische Bäckerhandwerk lehnt eine reine Gebührenfinanzierung der staatlichen Lebensmittelkontrollen strikt ab – das hat der Bäckerinnungsverband Niedersachen/Bremen in einer aktuellen Pressemitteilung vermeldet.
© Das niedersächsische Bäckerhandwerk lehnt eine reine Gebührenfinanzierung der staatlichen Lebensmittelkontrollen strikt ab – das hat der Bäckerinnungsverband Niedersachen/Bremen in einer aktuellen Pressemitteilung vermeldet. Entsprechende Pläne des niedersächsischen Verbraucherschutzministers Christian Meyer (Grüne), die schon bis zum konkret ausformulierten Entwurf einer Gebührenordnung gediehen sind, kritisierte der BIV in einer Stellungnahme als „verbraucherpolitische Bankrotterklärung“. Die Landesregierung zeige damit, dass sie den Verbraucherschutz, als dessen Teil die amtliche Lebensmittelüberwachung bisher eine staatliche Aufgabe sei, nicht mehr aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlen wolle. Keine weitere deutsche Landesregierung, nicht der Bund und auch nicht die Europäische Union offenbare in solcher Deutlichkeit eine Abkehr vom Verbraucherschutz als öffentlicher Daseinsvorsorge. In seiner Stellungnahme wehrt sich der BIV auch dagegen, dass die „gesamte Lebensmittelwirtschaft unter Generalverdacht“ gestellt werde mit der „absolut falschen“ Darstellung des Verbraucherschutzministeriums, dass von der Lebensmittelherstellung ein „potentielles Risiko für den Verbraucher und dessen Gesundheit“ ausgehe. Dem hält LIM Karl-Heinz Wohlgemuth entgegen, dass „die absolute Mehrheit der Handwerksbäckereien“ die strengen Vorgaben der guten Herstellungspraxis einhielten: „Die handwerkliche Herstellung von Backwaren stellt kein Risiko für die Verbraucher dar. Lebensmittel in Deutschland waren noch nie so sicher wie heute!" Der BIV als landesweite Spitzenoranisation von mehr als 600 Innungsbäckereien zeigte sich wegen einer ganzen Reihe konkreter, nachteiliger Folgen alarmiert, die aus der Verabschiedung des Verordnungsentwurfs resultieren könnten: Die dann fälligen Gebühren würden die zumeist klein- und mittelständischen Handwerksbäcker finanziell stark belasten und einen rapiden Anstieg des Betriebesterbens verursachen. Da in die Gebühren auch Personal- und Fahrtkosten der Lebensmit-telkontrollen einbezogen werden sollen, wären Unternehmen in ländlichen Regionen allein schon wegen der weiten Anfahrwege zusätzlich benachteiligt. In zunehmendem Maße würden die Verbraucher durch steigende Backwarenpreise belastet, weil die Betriebe die Gebühren auf die Verkaufspreise umlegen müssten, um nicht finanziell auszubluten. Unterstützung durch den Zentralverband Selbst die Europäischen Union, in der seit rund einem Jahr die Gebührenfinanzierung der Lebensmittelkontrolle diskutiert wird, sehe in ihrem Konzept Nachlässe für Unternehmen vor, die sich vorschriftsmäßig verhalten, ebenso eine Gebührenbefreiung für Kleinstunternehmen, argumentiert der Verband. Unterstützung erhält der BIV in dieser Hinsicht auch vom Zentralverband (ZV) des Deutschen Bäckerhandwerks. Der aktuelle Beratungsstand im Europäischen Parlament lasse erkennen, schreibt der ZV an den Verbraucherschutzminister in Hannover, dass eine Vielzahl von Abgeordneten aus mehreren EU-Staaten der Gebührenfinanzierung äußerst skep-tisch gegenüber stünden und eine Steuerfinanzierung weiterhin erhalten möchten. Diese Tendenz des europäischen Rechtsrahmens konterkariere „das Land Niedersachsen nun im vorauseilenden Gehorsam“. Dabei sei „der Ausgang der Diskussion auf europäischer Ebene vollkommen offen.“
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Das niedersächsische Bäckerhandwerk lehnt eine reine Gebührenfinanzierung der staatlichen Lebensmittelkontrollen strikt ab – das hat der Bäckerinnungsverband Niedersachen/Bremen in einer aktuellen Pressemitteilung vermeldet.

Das niedersächsische Bäckerhandwerk lehnt eine reine Gebührenfinanzierung der staatlichen Lebensmittelkontrollen strikt ab – das hat der Bäckerinnungsverband Niedersachen/Bremen in einer aktuellen Pressemitteilung vermeldet. Entsprechende Pläne des niedersächsischen Verbraucherschutzministers Christian Meyer (Grüne), die schon bis zum konkret ausformulierten Entwurf einer Gebührenordnung gediehen sind, kritisierte der BIV in einer Stellungnahme als „verbraucherpolitische Bankrotterklärung“. Die Landesregierung zeige damit, dass sie den Verbraucherschutz, als dessen Teil die amtliche Lebensmittelüberwachung bisher eine staatliche Aufgabe sei, nicht mehr aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlen wolle. Keine weitere deutsche Landesregierung, nicht der Bund und auch nicht die Europäische Union offenbare in solcher Deutlichkeit eine Abkehr vom Verbraucherschutz als öffentlicher Daseinsvorsorge.

In seiner Stellungnahme wehrt sich der BIV auch dagegen, dass die „gesamte Lebensmittelwirtschaft unter Generalverdacht“ gestellt werde mit der „absolut falschen“ Darstellung des Verbraucherschutzministeriums, dass von der Lebensmittelherstellung ein „potentielles Risiko für den Verbraucher und dessen Gesundheit“ ausgehe. Dem hält LIM Karl-Heinz Wohlgemuth entgegen, dass „die absolute Mehrheit der Handwerksbäckereien“ die strengen Vorgaben der guten Herstellungspraxis einhielten: „Die handwerkliche Herstellung von Backwaren stellt kein Risiko für die Verbraucher dar. Lebensmittel in Deutschland waren noch nie so sicher wie heute!"

Der BIV als landesweite Spitzenoranisation von mehr als 600 Innungsbäckereien zeigte sich wegen einer ganzen Reihe konkreter, nachteiliger Folgen alarmiert, die aus der Verabschiedung des Verordnungsentwurfs resultieren könnten: Die dann fälligen Gebühren würden die zumeist klein- und mittelständischen Handwerksbäcker finanziell stark belasten und einen rapiden Anstieg des Betriebesterbens verursachen. Da in die Gebühren auch Personal- und Fahrtkosten der Lebensmit-telkontrollen einbezogen werden sollen, wären Unternehmen in ländlichen Regionen allein schon wegen der weiten Anfahrwege zusätzlich benachteiligt. In zunehmendem Maße würden die Verbraucher durch steigende Backwarenpreise belastet, weil die Betriebe die Gebühren auf die Verkaufspreise umlegen müssten, um nicht finanziell auszubluten.

Unterstützung durch den Zentralverband
Selbst die Europäischen Union, in der seit rund einem Jahr die Gebührenfinanzierung der Lebensmittelkontrolle diskutiert wird, sehe in ihrem Konzept Nachlässe für Unternehmen vor, die sich vorschriftsmäßig verhalten, ebenso eine Gebührenbefreiung für Kleinstunternehmen, argumentiert der Verband. Unterstützung erhält der BIV in dieser Hinsicht auch vom Zentralverband (ZV) des Deutschen Bäckerhandwerks. Der aktuelle Beratungsstand im Europäischen Parlament lasse erkennen, schreibt der ZV an den Verbraucherschutzminister in Hannover, dass eine Vielzahl von Abgeordneten aus mehreren EU-Staaten der Gebührenfinanzierung äußerst skep-tisch gegenüber stünden und eine Steuerfinanzierung weiterhin erhalten möchten. Diese Tendenz des europäischen Rechtsrahmens konterkariere „das Land Niedersachsen nun im vorauseilenden Gehorsam“. Dabei sei „der Ausgang der Diskussion auf europäischer Ebene vollkommen offen.“

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