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Der erste Schritt zur Aufnahme der Deutschen Brotkultur in die Liste zu bewahrender Kulturgüter ist getan: Deutschland tritt schon bald der UNESCO-Konvention bei.
© Der erste Schritt zur Aufnahme der Deutschen Brotkultur in die Liste zu bewahrender Kulturgüter ist getan: Deutschland tritt schon bald der UNESCO-Konvention zur Bewahrung immateriellen Kulturerbes bei. Der Bundestag nahm am 15. Dezember 2011 die Empfehlung des Kulturausschusses an, die Ratifizierung der UNESCO-Konvention voranzutreiben. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte das Ratifizierungsverfahren in Deutschland nach mehrjährigem Stillstand Anfang 2010 erneut angestoßen. „Wir sind erfreut, dass endlich Bewegung in die Sache kommt", kommentiert Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. „Nun hoffen wir, dass MdB Volker Kauder mit seiner Zuversicht Recht behält und die Ratifizierung durch Deutschland noch im Jahr 2012 erfolgt." SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten einen Beitritt noch vor Ende 2012 gefordert. Der nun angenommene Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP ruft die Bundesregierung dazu auf, die Ratifizierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern zügig voranzutreiben. „Es wird höchste Zeit, dass Deutschland dem UNESCO-Übereinkommen beitritt. Es ist schwer nachzuvollziehen, dass dies so lange gedauert hat – nicht nur für uns Bäcker", fügte RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks hinzu. Brot als Vielfalt lebendiger kultureller Ausdrucksformen Seit 2003 sind dem UNESCO-Abkommen bereits über 130 Staaten beigetreten. Es ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur Erhaltung immateriellen Kulturerbes. Ähnlich wie die französische Esskultur oder der argentinische Tango zählt die deutsche Brotvielfalt zur „Vielfalt der lebendigen kulturellen Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Können getragen werden" und erfüllt damit die wichtigste Voraussetzung, um von der UNESCO geschützt zu werden.
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Schützenswerte Brotvielfalt

Der erste Schritt zur Aufnahme der Deutschen Brotkultur in die Liste zu bewahrender Kulturgüter ist getan: Deutschland tritt schon bald der UNESCO-Konvention bei.

Der erste Schritt zur Aufnahme der Deutschen Brotkultur in die Liste zu bewahrender Kulturgüter ist getan: Deutschland tritt schon bald der UNESCO-Konvention zur Bewahrung immateriellen Kulturerbes bei. Der Bundestag nahm am 15. Dezember 2011 die Empfehlung des Kulturausschusses an, die Ratifizierung der UNESCO-Konvention voranzutreiben. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte das Ratifizierungsverfahren in Deutschland nach mehrjährigem Stillstand Anfang 2010 erneut angestoßen.

„Wir sind erfreut, dass endlich Bewegung in die Sache kommt", kommentiert Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. „Nun hoffen wir, dass MdB Volker Kauder mit seiner Zuversicht Recht behält und die Ratifizierung durch Deutschland noch im Jahr 2012 erfolgt."

SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten einen Beitritt noch vor Ende 2012 gefordert. Der nun angenommene Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP ruft die Bundesregierung dazu auf, die Ratifizierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern zügig voranzutreiben. „Es wird höchste Zeit, dass Deutschland dem UNESCO-Übereinkommen beitritt. Es ist schwer nachzuvollziehen, dass dies so lange gedauert hat – nicht nur für uns Bäcker", fügte RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks hinzu.

Brot als Vielfalt lebendiger kultureller Ausdrucksformen
Seit 2003 sind dem UNESCO-Abkommen bereits über 130 Staaten beigetreten. Es ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur Erhaltung immateriellen Kulturerbes. Ähnlich wie die französische Esskultur oder der argentinische Tango zählt die deutsche Brotvielfalt zur „Vielfalt der lebendigen kulturellen Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Können getragen werden" und erfüllt damit die wichtigste Voraussetzung, um von der UNESCO geschützt zu werden.

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