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Pläne des niedersächsischen Verbraucherschutzministeriums, die Kosten für alle Kontrollen der staatlichen Lebensmittelüberwachung allein den Produktionsbetrieben anzulasten, haben jetzt zu Protesten von Handwerksbäckern vor dem Landtag in Hannover geführt. Auch der BIV Niedersachen/Bremen bezieht zu diesem Thema deutliche Position.
© Pläne des niedersächsischen Verbraucherschutzministeriums, die Kosten für alle Kontrollen der staatlichen Lebensmittelüberwachung allein den Produktionsbetrieben anzulasten, haben jetzt zu Protesten von Handwerksbäckern vor dem Landtag in Hannover geführt. Unterstützung erhielten sie dabei auch von Betrieben des Hannoverschen Fleischerhandwerks. Mit ihrer Protestaktion wollten die Handwerksunternehmer den Parlamentariern ihren Unmut plakativ verdeutlichen, den Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer (Grüne) mit seinem Entwurf einer Gebührenordnung geschürt hat. „Wie ein Schlag ins Gesicht kommt den Lebensmittelhandwerkern allein schon die Begründung des Ministeriums für die Gebührenverordnung vor" heißt es in einem aktuellen Rundbrief des BIV Niedersachen/Bremen. Denn dort würde die Herstellung von Lebensmitteln als „ein Risiko für die Verbraucher“ bezeichnet. Der BIV hat das bereits als „provokant“ und „absolut falsch“ zurück gewiesen und stellt klar: „Lebensmittel in Deutschland waren noch nie so sicher wie heute!“ Auf das Unverständnis der Lebensmittelhandwerker stößt dabei besonders, dass jede Kontrolle der staatlichen Überwachungsämter kostenpflichtig sein soll. „Man stelle sich vor, Autofahrer müssten bei jeder allgemeinen Verkehrskontrolle Gebühren bezahlen, selbst wenn sie keinen Anlass für die Überprüfung gegeben haben“, halten sie entgegen. Bisher werden routinemäßige Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden nicht in Rechnung gestellt. Erst, wenn wegen Beanstandungen Nachkontrollen nötig sind, werden diese Kosten dem Betrieb auferlegt. Im Vorfeld einer Sitzung des Landtagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte das Verbraucherschutzministerium in einer Presseverlautbarung den Minister mit der Aussage zitiert, durch die Gebührenordnung werde „der Verbraucher massiv entlastet“. Das hält der BIV für Augenwischerei: „Wenn die Gebühren die befürchtete Größenordnung erreichen, können die Handwerksbäcker gar nicht anders, als sie auf die Preise umzulegen. Die Verbraucher werden diese Gebührenpolitik direkt in ihren Portemonnaies merken.“ Auch der Versuch des Ministers, die Kritik an der Kontrollgebühr im Lebensmittelbereich durch einen den Vergleich mit den Gebühren einer Kfz- Hauptuntersuchung, zu begegnen, laufe ins Leere, kritisiert der BIV. Kfz sind grundsätzlich zulassungspflichtig. Beim sogenannten „TÜV“ liege der Kontrollzeitraum von vorn herein fest, während die Überprüfungen der Backbetriebe vor Ort als nicht zulassungspflichtige Unternehmen zeitlich nicht definiert seien. Überarbeitung angekündigt Aufgrund der massiven Kritik aus, Lebensmittelhandwerk und -wirtschaft sowie der Landtagsopposition hat das Ministerium eine Überarbeitung des Verordnungsentwurfs angekündigt. U.a. soll eine Kleinbetriebsregelung eingefügt werden. Das stellt den BIV laut eigenen Aussagen dennoch nicht zufrieden. Er bekräftigt vielmehr seinen Widerstand gegen den Paradigmenwechsel von steuerfinanzierten, anlasslosen Betriebskontrollen hin zur allgemeinen Gebührenfinanzierung. Mit einer entsprechenden EUVerordnung, auf die sich das Ministerium bezieht, sei frühestens in drei Jahren zu rechnen. Außerdem gehe bisher kein anderes Bundesland diesen Weg, so dass der BIV keinerlei Anlass für das niedersächsische Vorpreschen in dieser Frage sieht.
Verbände

Bäcker protestieren gegen Kontrollgebühren

Pläne des niedersächsischen Verbraucherschutzministeriums, die Kosten für alle Kontrollen der staatlichen Lebensmittelüberwachung allein den Produktionsbetrieben anzulasten, haben jetzt zu Protesten von Handwerksbäckern vor dem Landtag in Hannover geführt. Auch der BIV Niedersachen/Bremen bezieht zu diesem Thema deutliche Position.

Pläne des niedersächsischen Verbraucherschutzministeriums, die Kosten für alle Kontrollen der staatlichen Lebensmittelüberwachung allein den Produktionsbetrieben anzulasten, haben jetzt zu Protesten von Handwerksbäckern vor dem Landtag in Hannover geführt. Unterstützung erhielten sie dabei auch von Betrieben des Hannoverschen Fleischerhandwerks. Mit ihrer Protestaktion wollten die Handwerksunternehmer den Parlamentariern ihren Unmut plakativ verdeutlichen, den Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer (Grüne) mit seinem Entwurf einer Gebührenordnung geschürt hat.

„Wie ein Schlag ins Gesicht kommt den Lebensmittelhandwerkern allein schon die Begründung des Ministeriums für die Gebührenverordnung vor" heißt es in einem aktuellen Rundbrief des BIV Niedersachen/Bremen. Denn dort würde die Herstellung von Lebensmitteln als „ein Risiko für die Verbraucher“ bezeichnet. Der BIV hat das bereits als „provokant“ und „absolut falsch“ zurück gewiesen und stellt klar: „Lebensmittel in Deutschland waren noch nie so sicher wie heute!“ Auf das Unverständnis der Lebensmittelhandwerker stößt dabei besonders, dass jede Kontrolle der staatlichen Überwachungsämter kostenpflichtig sein soll. „Man stelle sich vor, Autofahrer müssten bei jeder allgemeinen Verkehrskontrolle Gebühren bezahlen, selbst wenn sie keinen Anlass für die Überprüfung gegeben haben“, halten sie entgegen. Bisher werden routinemäßige Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden nicht in Rechnung gestellt. Erst, wenn wegen Beanstandungen Nachkontrollen nötig sind, werden diese Kosten dem Betrieb auferlegt.

Im Vorfeld einer Sitzung des Landtagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte das Verbraucherschutzministerium in einer Presseverlautbarung den Minister mit der Aussage zitiert, durch die Gebührenordnung werde „der Verbraucher massiv entlastet“. Das hält der BIV für Augenwischerei: „Wenn die Gebühren die befürchtete Größenordnung erreichen, können die Handwerksbäcker gar nicht anders, als sie auf die Preise umzulegen. Die Verbraucher werden diese Gebührenpolitik direkt in ihren Portemonnaies merken.“ Auch der Versuch des Ministers, die Kritik an der Kontrollgebühr im Lebensmittelbereich durch einen den Vergleich mit den Gebühren einer Kfz- Hauptuntersuchung, zu begegnen, laufe ins Leere, kritisiert der BIV. Kfz sind grundsätzlich zulassungspflichtig. Beim sogenannten „TÜV“ liege der Kontrollzeitraum von vorn herein fest, während die Überprüfungen der Backbetriebe vor Ort als nicht zulassungspflichtige Unternehmen zeitlich nicht definiert seien.

Überarbeitung angekündigt
Aufgrund der massiven Kritik aus, Lebensmittelhandwerk und -wirtschaft sowie der Landtagsopposition hat das Ministerium eine Überarbeitung des Verordnungsentwurfs angekündigt. U.a. soll eine Kleinbetriebsregelung eingefügt werden. Das stellt den BIV laut eigenen Aussagen dennoch nicht zufrieden. Er bekräftigt vielmehr seinen Widerstand gegen den Paradigmenwechsel von steuerfinanzierten, anlasslosen Betriebskontrollen hin zur allgemeinen Gebührenfinanzierung. Mit einer entsprechenden EUVerordnung, auf die sich das Ministerium bezieht, sei frühestens in drei Jahren zu rechnen. Außerdem gehe bisher kein anderes Bundesland diesen Weg, so dass der BIV keinerlei Anlass für das niedersächsische Vorpreschen in dieser Frage sieht.

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