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Trotz positiver Tendenzen auch Skepsis – so lässt sich die aktuelle Prognose benennen, die bei der Betriebswirtschaftlichen Jahrestagung des BIV Niedersachen/Bremen Hannover den Tenor bildete.
© Insgesamt könne die backende Branche mit ihrer wirtschaftlichen Situation im ersten Halbjahr 2014 nur bedingt zufrieden sein. Allerdings gibt es regionale Unterschiede. So habe sich im Weser-Ems-Gebiet der Umsatz allgemein seit 2012 nicht mehr positiv verändert, die Personalkosten hätten teils alarmierende Höchstwerte erreicht und der Cashflow sei bei vielen Betrieben reduziert. Im mittleren Niedersachsen und in der Region Hannover hingegen habe das erste Halbjahr 2014 positive Tendenzen gezeigt.Unsicherheit für eine Wachstumsprognose auf das gesamte Jahr ergebe sich jedoch aus den sehr spät liegenden Sommerferien, den tarifbedingten höheren Personalkosten und dem Fachkräfte- und Nachwuchsmangel. Finanzämter stellen hohe Anforderungen an Kassensysteme Auf eine heikle steuerrechtliche Entwicklung machte Software-Fachberater Olaf Gevers aufmerksam. Für die gesetzliche Aufbewahrungspflicht elektronischer Kassendaten (Bargeschäfte) gelte seit 2002 formal die Verpflichtung, auch elektronische Daten während der Dauer der Aufbe-wahrungspflicht so zu sichern, dass sie jederzeit verfügbar, unverzüglich und maschinell auswertbar sind. Die vom Bundesfinanzministerium vor knapp drei Jahren eingeführte „Fiskalisierung“ sei zwar mit einer Übergangsfrist bis Ende 2016 versehen. „Sie ist jedoch mit so vielen Auflagen und Voraussetzungen verbunden“, warnte Gevers, dass sie nur in verschwindend wenigen Ausnahmefällen wirke. Jeder Betrieb sei für die Einhaltung der steuerrechtlich vorgeschriebenen „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) ausschließlich selbst verantwortlich, betonte Gevers. Sollte ein Bäckerunternehmer meinen, sein Kassenhändler oder der Steuerberater würden „schon Bescheid sagen, wenn ich was machen muss“, könnte bei der nächsten Prüfung zum schmerzhaften Bumerang werden, warnte Gevers. Er zitierte die Oberfinanzdirektion Oldenburg, die schon 2012 bekannt gegeben hatte, dass eine nicht ordnungsgemäße Kassenführung „den Verlust der Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung zur Folge“ habe. Umsatz und Gewinn könnten dann geschätzt und sogar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Die schwierige Geldmarktlage und Einflüsse wie z.B. die „Basel-III“-Kriterien sorgen bei vielen Banken für Zurückhaltung bei der Vergabe von Investitionskrediten. Eine zu niedrige Eigenkapitalquote und unzureichende Sicherheiten sind die am häufigsten genannten Ablehnungsgründe für einen Bankenkredit. Alternativ könnte die gewünschte Betriebsübernahme oder -erweiterung, Ersatzinvestition, Rationalisierungsmaßnahme und sogar Leasingfinanzierung mit Hilfe einer Ausfallbürgschaft der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) möglich werden, stellte NBB- Geschäftsführer Rainer Breselge heraus. Das Institut zielt als Fördereinrichtung der niedersächsischen Wirtschaft darauf ab, fehlende Sicherheiten mit einer Bürgschaftsübernahme zu garantieren. Als eine weitere Selbsthilfeeinrichtung der niedersächsischen Wirtschaft und Ableger der NBB stellte Breselge auch die Arbeit der Mittelstands-Beteiligungs-G.m.b.H. (MBG) vor, die mit stillen Beteiligungen an mittel-ständischen Unternehmen deren Eigenkapitalbasis stärkt, ohne in die Unternehmensführung einzugreifen. Ertragsteigerung mit Qualität bei Produkten und Service Auch nachdem die Discounter das Ladenbacken mit Backautomaten eingeführt haben, bleibe den Handwerksbäckern genügend Spielraum für einträgliche Geschäfte, betonte bei der Betriebswirtschaftlichen Jahrestagung Fachberater Jürgen Rieber. Das setze allerdings höchstes Bemühen um maximale Qualität voraus, nicht nur in der Produktion, sondern auch im Verkauf. In vielen Filialen identifizierte Rieber den Umgang mit den Ladenbacköfen als eine weit verbreitete Schwachstelle: Nur wenn das Verkaufspersonal bei der Handhabung der Öfen Backzeiten und Temperatur präzise einhalte, könne das Gebäck die erforderliche Qualität erhalten. Hier sei neben guter Schulung der Verkaufskräfte immer wieder auch die Kontrolle durch die Unternehmensleitung wichtig. Rieber empfahl dafür, auch anonyme Testkäufe durchzuführen. Darüber hinaus warb der Experte für eine veränderte Einstellung gegenüber der Kundschaft: Die Kunden seien nicht König, sondern ein Gast, dem sich das Personal mit hoher Aufmerksamkeit zuwenden müsse. Wer so zuvorkommend bedient werde, besuche immer gerne „seinen“ Bäcker.
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Veränderte Marktanforderungen richtig einschätzen

Trotz positiver Tendenzen auch Skepsis – so lässt sich die aktuelle Prognose benennen, die bei der Betriebswirtschaftlichen Jahrestagung des BIV Niedersachen/Bremen Hannover den Tenor bildete.

Insgesamt könne die backende Branche mit ihrer wirtschaftlichen Situation im ersten Halbjahr 2014 nur bedingt zufrieden sein. Allerdings gibt es regionale Unterschiede. So habe sich im Weser-Ems-Gebiet der Umsatz allgemein seit 2012 nicht mehr positiv verändert, die Personalkosten hätten teils alarmierende Höchstwerte erreicht und der Cashflow sei bei vielen Betrieben reduziert. Im mittleren Niedersachsen und in der Region Hannover hingegen habe das erste Halbjahr 2014 positive Tendenzen gezeigt.Unsicherheit für eine Wachstumsprognose auf das gesamte Jahr ergebe sich jedoch aus den sehr spät liegenden Sommerferien, den tarifbedingten höheren Personalkosten und dem Fachkräfte- und Nachwuchsmangel.
Finanzämter stellen hohe Anforderungen an Kassensysteme
Auf eine heikle steuerrechtliche Entwicklung machte Software-Fachberater Olaf Gevers aufmerksam. Für die gesetzliche Aufbewahrungspflicht elektronischer Kassendaten (Bargeschäfte) gelte seit 2002 formal die Verpflichtung, auch elektronische Daten während der Dauer der Aufbe-wahrungspflicht so zu sichern, dass sie jederzeit verfügbar, unverzüglich und maschinell auswertbar sind. Die vom Bundesfinanzministerium vor knapp drei Jahren eingeführte „Fiskalisierung“ sei zwar mit einer Übergangsfrist bis Ende 2016 versehen. „Sie ist jedoch mit so vielen Auflagen und Voraussetzungen verbunden“, warnte Gevers, dass sie nur in verschwindend wenigen Ausnahmefällen wirke. Jeder Betrieb sei für die Einhaltung der steuerrechtlich vorgeschriebenen „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) ausschließlich selbst verantwortlich, betonte Gevers. Sollte ein Bäckerunternehmer meinen, sein Kassenhändler oder der Steuerberater würden „schon Bescheid sagen, wenn ich was machen muss“, könnte bei der nächsten Prüfung zum schmerzhaften Bumerang werden, warnte Gevers. Er zitierte die Oberfinanzdirektion Oldenburg, die schon 2012 bekannt gegeben hatte, dass eine nicht ordnungsgemäße Kassenführung „den Verlust der Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung zur Folge“ habe. Umsatz und Gewinn könnten dann geschätzt und sogar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.
Die schwierige Geldmarktlage und Einflüsse wie z.B. die „Basel-III“-Kriterien sorgen bei vielen Banken für Zurückhaltung bei der Vergabe von Investitionskrediten. Eine zu niedrige Eigenkapitalquote und unzureichende Sicherheiten sind die am häufigsten genannten Ablehnungsgründe für einen Bankenkredit. Alternativ könnte die gewünschte Betriebsübernahme oder -erweiterung, Ersatzinvestition, Rationalisierungsmaßnahme und sogar Leasingfinanzierung mit Hilfe einer Ausfallbürgschaft der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) möglich werden, stellte NBB- Geschäftsführer Rainer Breselge heraus. Das Institut zielt als Fördereinrichtung der niedersächsischen Wirtschaft darauf ab, fehlende Sicherheiten mit einer Bürgschaftsübernahme zu garantieren. Als eine weitere Selbsthilfeeinrichtung der niedersächsischen Wirtschaft und Ableger der NBB stellte Breselge auch die Arbeit der Mittelstands-Beteiligungs-G.m.b.H. (MBG) vor, die mit stillen Beteiligungen an mittel-ständischen Unternehmen deren Eigenkapitalbasis stärkt, ohne in die Unternehmensführung einzugreifen.
Ertragsteigerung mit Qualität bei Produkten und Service
Auch nachdem die Discounter das Ladenbacken mit Backautomaten eingeführt haben, bleibe den Handwerksbäckern genügend Spielraum für einträgliche Geschäfte, betonte bei der Betriebswirtschaftlichen Jahrestagung Fachberater Jürgen Rieber. Das setze allerdings höchstes Bemühen um maximale Qualität voraus, nicht nur in der Produktion, sondern auch im Verkauf. In vielen Filialen identifizierte Rieber den Umgang mit den Ladenbacköfen als eine weit verbreitete Schwachstelle: Nur wenn das Verkaufspersonal bei der Handhabung der Öfen Backzeiten und Temperatur präzise einhalte, könne das Gebäck die erforderliche Qualität erhalten. Hier sei neben guter Schulung der Verkaufskräfte immer wieder auch die Kontrolle durch die Unternehmensleitung wichtig. Rieber empfahl dafür, auch anonyme Testkäufe durchzuführen. Darüber hinaus warb der Experte für eine veränderte Einstellung gegenüber der Kundschaft: Die Kunden seien nicht König, sondern ein Gast, dem sich das Personal mit hoher Aufmerksamkeit zuwenden müsse. Wer so zuvorkommend bedient werde, besuche immer gerne „seinen“ Bäcker.

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