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(Foto: Getty Images/Axel Bueckert)
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Mehlwurm in EU als Lebensmittel zugelassen

Die EU-Staaten haben am 4.05. einem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, getrocknete Gelbe Mehlwürmer als neuartiges Lebensmittel in der EU zuzulassen. Dies ist die erste Zulassung eines Insekts als neuartiges Lebensmittel auf dem EU-Markt. Unter dem Begriff „neuartiges Lebensmittel“ versteht man alle Lebensmittel, die vor dem 15.05.1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.
Im Ganzen als Snack oder als Zutat
Vorausgegangen war eine wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Larven des Käfers Tenebrio molitor, gemeinhin als Gelbe Mehlwürmer bekannt, können somit im Ganzen als Snack oder als Zutat in einer Reihe von Lebensmitteln verwendet werden, zum Beispiel in Form von Pulver in Proteinprodukten, Keksen oder Pasta. Hier ist ein Anteil von bis zu 10% erlaubt. 
Nachhaltige und wertvolle Proteinquelle
Auf der Website der Europäischen Kommission heißt es dazu: "Millionen Menschen auf der Welt verzehren bereits täglich Insekten. Die Strategie "Vom Hof auf den Tisch" identifiziert Insekten als eine alternative Eiweißquelle, die den Wandel hin zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem unterstützen kann. Die Welternährungsorganisation (FAO) sieht Insekten als gesunde Nahrungsquelle mit hohem Fett-, Protein-, Vitamin-, Ballaststoff- und Mineralstoffgehalt." Die Aufzucht von Insekten ist im Gegensatz zur Haltung von z. B. Rindern oder Schweinen nur mit sehr geringer Umweltbelastung verbunden.
Allergiehinweis muss aufs Etikett
Allerdings warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, dass der Verzehr des Gelben Mehlwurms "bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen" kann. Das Etikett von Mehlwurm-Produkten müsse daher einen Allergiehinweis tragen.
Weitere Insektenprodukte warten auf Genehmigung
Aktuell gilt die Zulassung für die nächsten fünf Jahre lediglich für das französische Unternehmen, das auch den Antrag gestellt hat. Danach können auch Wettbewerber ins Geschäft mit dem Mehlwurm einsteigen. Doch nicht nur er steht im Fokus des Interesses von Lebensmittelproduzenten, derzeit stehen nach Angaben der EFSA die Risikobewertungen für 14 weitere Insektenprodukte aus.

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