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© Screenshot: bgn.de
Branche aktuell

Gefährdungen minimieren

Ein neuer Leitfaden der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zum Thema „Explosionsschutz im Backbetrieb“ erleichtert vor allem kleinen Unternehmen die Arbeit.

Auf explosionsgefährdete Bereiche trifft man in vielen, auch kleinen Backbetrieben. Dort findet man unter Umständen brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube, die mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können. Solche Gefährdungen müssen in allen Betrieben beurteilt und in einem Explosionsschutz-Dokument festgehalten werden. Speziell zugeschnitten auf die kleinen Betriebe ist der „Leitfaden Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe“, die BGN-Arbeitssicherheitsinformation 8.52 (zum Herunterladen unter www.bgn.de, Shortlink 1802).

 

Checklisten für das Ex-Schutzdokument

Die Checklisten und Tabellen, die die BGN in diesem Leitfaden zusammengestellt hat, können als Vorlage für das Explosionsschutzdokument dienen. Das erleichtert diese Arbeit deutlich. Außerdem enthält er wichtige Informationen wann überwachungsbedürftige Anlagen und Bereiche wie oft und von wem überprüft werden müssen.

Gut zu wissen: Nicht unter diese Prüfpflicht fallen Backbetriebe, die nur mit Sackware arbeiten und die Basismaßnahmen zur „Vermeidung von Bäckerasthma“ (BGN-Arbeitssicherheitsinformation ASi 8.80) einhalten. Und die müssen im Hinblick auf eine gute Herstellungspraxis und in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowieso in jedem Backbetrieb selbstverständlich sein.

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