Dies geht aus einem Plan der Behörde für die so genannte Abschaltreihenfolge bei einer Gasnotlage hervor, über den die „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ berichtet. Wie Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, mitteilte, zählen zu den so genannten geschützten Kunden u.a. Gewerbebetriebe mit bis zu 1,5 Mio. Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr, etwa Bäckereien und Supermärkte.
In den jüngst veröffentlichten „Handlungsoptionen bei einer Gasnotlage“ betont die Behörde allerdings auch, dass es „keine feste Abschaltreihenfolge in Bezug auf einzelne Verbraucher oder Branchen“ geben könne.
Versorgungssicherheit aktuell gewährleistet
Die Bundesnetzagentur beobachte mögliche Auswirkungen der Reduktion der Gastransite über die Ukraine und der aktuellen russischen Sanktionen gegen Gazprom Germania sehr genau. Aktuell sei die Gasversorgung in Deutschland stabil, die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet. In Summe seien die Gasflüsse nach Deutschland nahezu unverändert, da die durch die Sanktionsmaßnahmen ausbleibenden Gasmengen aktuell in vollem Umfang über den europäischen Gasmarkt beschafft werden. Die aktuellen Füllstände der Speicher in Deutschland liegen laut Bundesnetzagentur bei 42,3%.