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Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zentralverbands in Saarbrücken wird auch über die Zukunft des „Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e.V.“ beraten. Dazu ist nun eine detaillierte Einladung ergangen.
© Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zentralverbands in Saarbrücken wird auch über die Zukunft des „Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e.V.“ beraten. Dazu ist nun folgende Einladung ergangen: Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 23. September 2013, 11.30 Uhr, in der „Bel Etage“ der Spielbank Saarbrücken, Deutschmühlental, 66117 Saarbrücken, im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Karl-Grüßer-Unterstützungsvereins e.V. Tagesordnung: Begrüßung Geschäftsbericht Vorlage der Jahresrechnung 2012 Bericht der Rechnungsprüfer, Genehmigung der Jahresrechnung 2012 Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung Anträge: a. Änderung des § 32 der Satzung des Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e. V.: Diese lautet derzeit: „§ 32 (1) Im Falle der Auf­lösung des Vereins sind die Vereinsmitglieder verpflichtet, die fälligen Beiträge an diejenigen zu zahlen, welchen die Abwicklung der Geschäfte des Vereins obliegt. (2) Das Vereinsvermögen ist zunächst zur Erfüllung der Verbindlichkeiten zu verwenden. Das hiernach verbleibende Vermögen ist dem Sozialfonds des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. zu überweisen.“) Einen „Sozialfond des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.“ gibt es nicht. Es gibt jedoch den Karl-Grüßer-Unterstützungsverein des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., der den Zweck hat, die Unterstützung von in Not geratenen Berufsangehörigen und deren Ehefrauen wahrzunehmen. Der Zentralverband hat daher den Antrag gestellt, § 32 Abs.2 S.2 der Satzung des Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e.V. wie folgt abzuändern: „Das hiernach verbleibende Vermögen ist dem Karl-Grüßer-Unterstützungsverein des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. zu überweisen.“ b. RA Amin wird zum Liquidator des Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e. V. bestellt und c. als Liquidator von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Verschiedenes Die Sitzungsunterlagen zu Ziff. 3, 4 und 6 der Tagesordnung werden den Mitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung zugestellt. Im Anschluss an die ordentliche Mitgliederversammlung findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung nur zu dem Zweck statt, über einen Antrag auf Auflösung des Sparwerks zu verhandeln. Tagesordnung: Begrüßung Antrag: Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. hat mit Schreiben vom 19.08.2013 beim Vorstand des Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e. V. beantragt, zu beschließen: „Das Sparwerk der Deutschen Bäckerjugend e. V. wird aufgelöst.“ (Sitzungsunterlage hierzu erhalten die Mitglieder rechtzeitig vor der Sitzung). gez. Peter Becker, Vorsitzender des Vorstands, RA Amin Werner, Mitglied des Vorstands
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Sparwerk der Bäckerjugend: Auflösung?

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zentralverbands in Saarbrücken wird auch über die Zukunft des „Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e.V.“ beraten. Dazu ist nun eine detaillierte Einladung ergangen.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zentralverbands in Saarbrücken wird auch über die Zukunft des „Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e.V.“ beraten. Dazu ist nun folgende Einladung ergangen:


Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 23. September 2013, 11.30 Uhr, in der „Bel Etage“ der Spielbank Saarbrücken, Deutschmühlental, 66117 Saarbrücken, im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Karl-Grüßer-Unterstützungsvereins e.V.

Tagesordnung:
Begrüßung
Geschäftsbericht
Vorlage der Jahresrechnung 2012
Bericht der Rechnungsprüfer, Genehmigung der Jahresrechnung 2012
Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung
Anträge:
a. Änderung des § 32 der Satzung des Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e. V.: Diese lautet derzeit: „§ 32 (1) Im Falle der Auf­lösung des Vereins sind die Vereinsmitglieder verpflichtet, die fälligen Beiträge an diejenigen zu zahlen, welchen die Abwicklung der Geschäfte des Vereins obliegt. (2) Das Vereinsvermögen ist zunächst zur Erfüllung der Verbindlichkeiten zu verwenden. Das hiernach verbleibende Vermögen ist dem Sozialfonds des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. zu überweisen.“) Einen „Sozialfond des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.“ gibt es nicht. Es gibt jedoch den Karl-Grüßer-Unterstützungsverein des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., der den Zweck hat, die Unterstützung von in Not geratenen Berufsangehörigen und deren Ehefrauen wahrzunehmen. Der Zentralverband hat daher den Antrag gestellt, § 32 Abs.2 S.2 der Satzung des Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e.V. wie folgt abzuändern: „Das hiernach verbleibende Vermögen ist dem Karl-Grüßer-Unterstützungsverein des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. zu überweisen.“
b. RA Amin wird zum Liquidator des Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e. V. bestellt und
c. als Liquidator von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Verschiedenes

Die Sitzungsunterlagen zu Ziff. 3, 4 und 6 der Tagesordnung werden den Mitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung zugestellt.

Im Anschluss an die ordentliche Mitgliederversammlung findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung nur zu dem Zweck statt, über einen Antrag auf Auflösung des Sparwerks zu verhandeln.

Tagesordnung:
Begrüßung
Antrag: Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. hat mit Schreiben vom 19.08.2013 beim Vorstand des Sparwerks der Deutschen Bäckerjugend e. V. beantragt, zu beschließen: „Das Sparwerk der Deutschen Bäckerjugend e. V. wird aufgelöst.“ (Sitzungsunterlage hierzu erhalten die Mitglieder rechtzeitig vor der Sitzung).

gez. Peter Becker, Vorsitzender des Vorstands,
RA Amin Werner, Mitglied des Vorstands

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