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Die zwischen dem ZV und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten geschlossene Vereinbarung über die Ausbildungsvergütung im deutschen Bäckerhandwerk ist für allgemeinverbindlich erklärt worden.
© Die zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten geschlossene Vereinbarung über die Ausbildungsvergütung im deutschen Bäckerhandwerk ist für allgemeinverbindlich erklärt worden. Der Tarifvertrag gilt damit nicht nur für die ca. 10.100 tarifgebundenen Innungsbetriebe, sondern für alle Betriebe des deutschen Bäckerhandwerks. Wiedervereinigung auch tariflich besiegelt In diesen rund 14.500 Betrieben werden derzeit 13.364 Bäcker und Bäckerinnen und 21.703 Bäckereifachverkäufer und -fachverkäuferinnen ausgebildet. Der Tarifvertrag regelt darüber hinaus erstmals eine schrittweise Angleichung der Vergütungen in Ost und West bis 2012. „Mehr als zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung ist es Zeit, dass unsere Lehrlinge in ganz Deutschland dasselbe verdienen. Unser Bäckerhandwerk wird damit für Jugendliche noch attraktiver. Wir hoffen, dass wir damit auch ein Vorreiter für das ganze Handwerk sind“, sagt Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Keine „Frage der Straßenseite“ mehr Die unterschiedliche Vergütung für Auszubildende wurde in Berlin bereits zum 1. September 2010 aufgehoben. Die Vergütung in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen werden bis September 2012 schrittweise auf das Niveau der alten Bundesländer angehoben. „Es ist nicht einzusehen, dass die Vergütung eines Auszubildenden z.B. in Berlin davon abhängt, auf welcher Straßenseite sein Ausbildungsbetrieb liegt. Wir haben die Vergütung für alle Auszubildenden nach 2008 noch einmal deutlich angehoben. Die Angleichung in den so genannten fünf neuen Ländern bis 2012 ist noch einmal ein großer Schritt, den wir sehr gerne machen“, bekräftigt ZV-Hauptgeschäftsführer Amin Werner.
Zentralverband

Einheitlich höhere Lehrlingsvergütung

Die zwischen dem ZV und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten geschlossene Vereinbarung über die Ausbildungsvergütung im deutschen Bäckerhandwerk ist für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Die zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten geschlossene Vereinbarung über die Ausbildungsvergütung im deutschen Bäckerhandwerk ist für allgemeinverbindlich erklärt worden. Der Tarifvertrag gilt damit nicht nur für die ca. 10.100 tarifgebundenen Innungsbetriebe, sondern für alle Betriebe des deutschen Bäckerhandwerks.

Wiedervereinigung auch tariflich besiegelt
In diesen rund 14.500 Betrieben werden derzeit 13.364 Bäcker und Bäckerinnen und 21.703 Bäckereifachverkäufer und -fachverkäuferinnen ausgebildet. Der Tarifvertrag regelt darüber hinaus erstmals eine schrittweise Angleichung der Vergütungen in Ost und West bis 2012. „Mehr als zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung ist es Zeit, dass unsere Lehrlinge in ganz Deutschland dasselbe verdienen. Unser Bäckerhandwerk wird damit für Jugendliche noch attraktiver. Wir hoffen, dass wir damit auch ein Vorreiter für das ganze Handwerk sind“, sagt Peter Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.

Keine „Frage der Straßenseite“ mehr
Die unterschiedliche Vergütung für Auszubildende wurde in Berlin bereits zum 1. September 2010 aufgehoben. Die Vergütung in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen werden bis September 2012 schrittweise auf das Niveau der alten Bundesländer angehoben.

„Es ist nicht einzusehen, dass die Vergütung eines Auszubildenden z.B. in Berlin davon abhängt, auf welcher Straßenseite sein Ausbildungsbetrieb liegt. Wir haben die Vergütung für alle Auszubildenden nach 2008 noch einmal deutlich angehoben. Die Angleichung in den so genannten fünf neuen Ländern bis 2012 ist noch einmal ein großer Schritt, den wir sehr gerne machen“, bekräftigt ZV-Hauptgeschäftsführer Amin Werner.

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