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Das Fortbildungsseminar in der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim „Lebensmittelrecht & Praxis“ brachte die Änderungen rund um die neue Lebensmittelinformationsverordnung auf den Punkt. Die Veranstaltung war mit rund 70 Teilnehmer sehr gut besucht – das Thema sorgte für viele angeregte Diskussionen.
© Vor wenigen Tagen richtete der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks in Kooperation mit dem Wissensforum Backwaren das Fortbildungsseminar „Lebensmittelrecht & Praxis“ in der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk in Weinheim aus. 70 Teilnehmer, die sich aus Handwerksbäckern, Vertretern der Landesinnungsverbände sowie Großbäckern und Zulieferern zusammensetzten, nahmen das Angebot wahr, sich umfassend über die im Dezember 2014 in Kraft tretenden Änderungen der Lebensmittelinformationsverordnung zu informieren. Im Fokus der Veranstaltung standen alle Fragen rund um das Thema Kennzeichnung von verpackter und loser Ware. Vor allem über die bedeutendste Änderung der Verordnung, der Allergeninformationspflicht für unverpackte Ware wurde aufgeklärt. RA Daniel Schneider vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks stellte die neuen Kladdenformulare und Softwarelösungen für die Kennzeichnung loser Ware als auch die entsprechenden Änderungen bei vorverpackter Ware vor. Darüber hinaus wurden die Teilnehmer über neue Begriffsdefinitionen unterrichtet und Abgrenzungen zwischen Bezeichnungen wie „Zutat“ und „Verarbeitungshilfsstoff“ oder „Vorverpacktes Lebensmittel“ und „Fertigpackung“ erklärt. Die Teilnehmer des Seminars erfuhren alles Wissenswerte über Pflichtangaben, freiwillige Informationselemente wie auch Kennzeichnungsausnahmen etwa bei Zusatzstoffen. Neben der QUID-Kennzeichnung von Zutaten und Pflichten nach dem Eichrecht wurde auch die Herkunftskennzeichnung von Backwaren thematisiert, die jüngst beim Schlesischen Streuselkuchen sogar zu einem Rechtsstreit auf EU-Ebene geführt hatte. Folgeveranstaltung im Herbst Generell wurde angeregt die Frage diskutiert, wie das Bäckerhandwerk durch die richtige Kommunikation das Vertrauen des Verbrauchers in die Produktinformation stärken kann. Die Lebensmittelrechtsexperten standen nicht nur in den zahlreichen Diskussionsrunden, sondern auch beim anschließenden geselligen Beisammensein den Einzelfragen aus den Betrieben Rede und Antwort. „Um die umfangreichen Änderungen der Lebensmittelinformationsverordnung richtig zu verstehen, war dieses Seminar nicht nur lehrreich, sondern auch notwendig. Ich kann nur jedem Kollegen empfehlen, sich bei den Experten Rat zu holen, um sich im Verordnungskatalog zu recht zu finden“, betonte André Bernatzky von der ADB Sachsen. Um vor der Geltung der neuen Verordnung im Dezember noch einmal die Gelegenheit zu geben, sich über die neuen Änderungen detailliert zu informieren, plant der Zentralverband, im Herbst ein weiteres Fortbildungsseminar zum diesem Thema zu veranstalten.
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Die neue LMIV im Fokus

Das Fortbildungsseminar in der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk Weinheim „Lebensmittelrecht & Praxis“ brachte die Änderungen rund um die neue Lebensmittelinformationsverordnung auf den Punkt. Die Veranstaltung war mit rund 70 Teilnehmer sehr gut besucht – das Thema sorgte für viele angeregte Diskussionen.

Vor wenigen Tagen richtete der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks in Kooperation mit dem Wissensforum Backwaren das Fortbildungsseminar „Lebensmittelrecht & Praxis“ in der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk in Weinheim aus. 70 Teilnehmer, die sich aus Handwerksbäckern, Vertretern der Landesinnungsverbände sowie Großbäckern und Zulieferern zusammensetzten, nahmen das Angebot wahr, sich umfassend über die im Dezember 2014 in Kraft tretenden Änderungen der Lebensmittelinformationsverordnung zu informieren. Im Fokus der Veranstaltung standen alle Fragen rund um das Thema Kennzeichnung von verpackter und loser Ware.

Vor allem über die bedeutendste Änderung der Verordnung, der Allergeninformationspflicht für unverpackte Ware wurde aufgeklärt. RA Daniel Schneider vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks stellte die neuen Kladdenformulare und Softwarelösungen für die Kennzeichnung loser Ware als auch die entsprechenden Änderungen bei vorverpackter Ware vor. Darüber hinaus wurden die Teilnehmer über neue Begriffsdefinitionen unterrichtet und Abgrenzungen zwischen Bezeichnungen wie „Zutat“ und „Verarbeitungshilfsstoff“ oder „Vorverpacktes Lebensmittel“ und „Fertigpackung“ erklärt. Die Teilnehmer des Seminars erfuhren alles Wissenswerte über Pflichtangaben, freiwillige Informationselemente wie auch Kennzeichnungsausnahmen etwa bei Zusatzstoffen. Neben der QUID-Kennzeichnung von Zutaten und Pflichten nach dem Eichrecht wurde auch die Herkunftskennzeichnung von Backwaren thematisiert, die jüngst beim Schlesischen Streuselkuchen sogar zu einem Rechtsstreit auf EU-Ebene geführt hatte.

Folgeveranstaltung im Herbst
Generell wurde angeregt die Frage diskutiert, wie das Bäckerhandwerk durch die richtige Kommunikation das Vertrauen des Verbrauchers in die Produktinformation stärken kann. Die Lebensmittelrechtsexperten standen nicht nur in den zahlreichen Diskussionsrunden, sondern auch beim anschließenden geselligen Beisammensein den Einzelfragen aus den Betrieben Rede und Antwort. „Um die umfangreichen Änderungen der Lebensmittelinformationsverordnung richtig zu verstehen, war dieses Seminar nicht nur lehrreich, sondern auch notwendig. Ich kann nur jedem Kollegen empfehlen, sich bei den Experten Rat zu holen, um sich im Verordnungskatalog zu recht zu finden“, betonte André Bernatzky von der ADB Sachsen. Um vor der Geltung der neuen Verordnung im Dezember noch einmal die Gelegenheit zu geben, sich über die neuen Änderungen detailliert zu informieren, plant der Zentralverband, im Herbst ein weiteres Fortbildungsseminar zum diesem Thema zu veranstalten.

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