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Viele Lebensmittel enthalten versteckte Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs, die nicht auf der Verpackung angegeben werden müssen. Die vegane gesellschaft deutschland, der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und die Verbraucherorganisation foodwatch haben nun einen Gesetzentwurf für eine Kennzeichnungspflicht vorgelegt.
© Viele Lebensmittel enthalten versteckte Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs, die nicht auf der Verpackung angegeben werden müssen. Die vegane gesellschaft deutschland, der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und die Verbraucherorganisation foodwatch haben nun einen Gesetzentwurf für eine Kennzeichnungspflicht vorgelegt. Die drei Organisationen fordern darin Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf, durch eine Änderung der nationalen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung mehr Transparenz zu schaffen: Wer tierische Lebensmittel aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen ablehne, solle dazu auch die Möglichkeit dazu bekommen. Mehr als 50.000 Verbraucher hatten laut Angaben von foodwatch bereits per Unterschriften-Aktion von Ministerin Aigner eine Gesetzesänderung gefordert – doch bislang stehe die Antwort noch aus, heißt es in einer aktuellen Presseerklärung. Derzeit gibt es im deutschen Lebensmittelgesetz keine verpflichtende Regelung zur ausdrücklichen Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs in Produkten. Ob Aroma aus Geflügel oder Wild in Kartoffelchips, Fischgelatine in Multivitaminsaft oder Cystein, meist hergestellt aus Schweineborsten, in Backwaren – aktuell muss dies auf der Verpackung bislang nicht angegeben werden. Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als „vegetarisch" oder „vegan" kennzeichnen, ist Irreführung möglich, da die Begriffe juristisch nicht definiert sind. Juristische Definition eingefordert Die vegane gesellschaft deutschland, VEBU und foodwatch fordern die Angabe aller bei der Produktion eingesetzten Zutaten und Zusätzen tierischen Ursprungs sowie eine gesetzliche Definition der Begriffe „vegetarisch" und „vegan". Lebensmittel, die mit dem Aufdruck „vegetarisch" gekennzeichnet sind, dürfen demnach keine Zutaten vom toten Tier enthalten. Die als „vegan" gekennzeichneten Produkte dürfen gar keine Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs enthalten – auch keine Ei- und Milchprodukte oder Honig. Bei entsprechend beworbenen Produkten müssen die Hersteller auch Verunreinigungen durch sogenannte Kreuzkontamination – z.B. bei der Nutzung derselben Produktionsfläche zur Herstellung von veganen bzw. vegetarischen und tierischen Lebensmitteln – ausschließen können. Die Forderungen beziehen sich auch auf Zusatzstoffe, technische Hilfsstoffe und Aromen.
Verbände

Tierischen Ursprung deutlich machen

Viele Lebensmittel enthalten versteckte Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs, die nicht auf der Verpackung angegeben werden müssen. Die vegane gesellschaft deutschland, der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und die Verbraucherorganisation foodwatch haben nun einen Gesetzentwurf für eine Kennzeichnungspflicht vorgelegt.

Viele Lebensmittel enthalten versteckte Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs, die nicht auf der Verpackung angegeben werden müssen. Die vegane gesellschaft deutschland, der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) und die Verbraucherorganisation foodwatch haben nun einen Gesetzentwurf für eine Kennzeichnungspflicht vorgelegt. Die drei Organisationen fordern darin Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf, durch eine Änderung der nationalen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung mehr Transparenz zu schaffen: Wer tierische Lebensmittel aus ethischen, religiösen oder anderen Gründen ablehne, solle dazu auch die Möglichkeit dazu bekommen. Mehr als 50.000 Verbraucher hatten laut Angaben von foodwatch bereits per Unterschriften-Aktion von Ministerin Aigner eine Gesetzesänderung gefordert – doch bislang stehe die Antwort noch aus, heißt es in einer aktuellen Presseerklärung.

Derzeit gibt es im deutschen Lebensmittelgesetz keine verpflichtende Regelung zur ausdrücklichen Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs in Produkten. Ob Aroma aus Geflügel oder Wild in Kartoffelchips, Fischgelatine in Multivitaminsaft oder Cystein, meist hergestellt aus Schweineborsten, in Backwaren – aktuell muss dies auf der Verpackung bislang nicht angegeben werden. Selbst wenn Hersteller Produkte freiwillig als „vegetarisch" oder „vegan" kennzeichnen, ist Irreführung möglich, da die Begriffe juristisch nicht definiert sind.

Juristische Definition eingefordert
Die vegane gesellschaft deutschland, VEBU und foodwatch fordern die Angabe aller bei der Produktion eingesetzten Zutaten und Zusätzen tierischen Ursprungs sowie eine gesetzliche Definition der Begriffe „vegetarisch" und „vegan". Lebensmittel, die mit dem Aufdruck „vegetarisch" gekennzeichnet sind, dürfen demnach keine Zutaten vom toten Tier enthalten. Die als „vegan" gekennzeichneten Produkte dürfen gar keine Zutaten oder Zusätze tierischen Ursprungs enthalten – auch keine Ei- und Milchprodukte oder Honig. Bei entsprechend beworbenen Produkten müssen die Hersteller auch Verunreinigungen durch sogenannte Kreuzkontamination – z.B. bei der Nutzung derselben Produktionsfläche zur Herstellung von veganen bzw. vegetarischen und tierischen Lebensmitteln – ausschließen können. Die Forderungen beziehen sich auch auf Zusatzstoffe, technische Hilfsstoffe und Aromen.

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