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Um die Schwarzwälder Kirschtorte ist ein regelrechter Kampf ausgebrochen. Denn eine so genannte „Schutzgemeinschaft Schwarzwälder Kirschtorte“ will erreichen, dass unter diesem Namen angebotene Erzeugnisse nur noch mit „Original Schwarzwälder Kirschwasser“ hergestellt werden dürfen. Der Deutsche Konditorenbund hat sich bereits vehement gegen dieses Vorgehen ausgesprochen.
© Um die Schwarzwälder Kirschtorte ist ein regelrechter Kampf ausgebrochen. Denn eine so genannte „Schutzgemeinschaft Schwarzwälder Kirschtorte“ will erreichen, dass unter diesem Namen angebotene Erzeugnisse nur noch mit „Original Schwarzwälder Kirschwasser“ hergestellt werden dürfen. Die Schutzgemeinschaft hat eine entsprechende Rezeptur bereits für das EU-Register der „garantiert traditionellen Spezialitäten“ angemeldet. Nachdem sich die Schwarzwälder Kirschtorte als Kirschwasser-Sahnetorte bereits seit den 1930er Jahren in ganz Deutschland verbreitet hat, komme der Einfall, das obligatorische Kirschwasser müsse künftig im Schwarzwald gebrannt worden sein, erstaunlich spät, nimmt der Deutsche Konditorenbund dazu Stellung. Und vermutet einen Zusammenhang: Das deutsche Branntweinmonopol und damit auch die Subventionen für Kleinstbrennereien laufen im September 2017 aus. Wenn die in der ganzen Welt bekannten Kirschwasser-Sahnetorten einen Kirschbrand exclusiv aus dem Schwarzwald enthalten müssen, wäre den Brennereien geholfen. Richtschnur ist Deutsches Lebensmittelbuch Die Konditoreninnung Freudenstadt, der Landesinnungsverband des Konditorenhandwerks Baden-Württemberg und der Deutsche Konditorenbund haben bereits deutlich ihre Kritik zum Ausdruck gebracht. Das Konditorenhandwerk wehrt sich dabei gegen eine Beschränkung der freien Auswahl unter verschiedenen Sorten Kirschwasser. Und argumentiert, dass bei der Herstellung einer Schwarzwälder Kirschtorte Kirschwasser aus Franken, dem Rheingau oder aus Rheinhessen ebenso gebräuchlich sei wie solches aus dem Schwarzwald. Nach dem Deutschen Lebensmittelbuch ist für eine echte „Schwarzwälder Kirschtorte“ entscheidend, dass der Verbraucher den Geschmack von Kirschwasser deutlich wahrnehmen kann. Kirschwasser einer bestimmten Ursprungsregion wird jedoch in den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs nicht verlangt. Mitglieder der „Schutzgemeinschaft Schwarzwälder Kirschtorte“ sind auch zwei große industrielle Hersteller, die mit moderner Frostertechnik die „Schwarzwälder Kirschtorte“ für die Tiefkühltruhen des Lebensmitteleinzelhandels herstellen. Die Industriefirmen wären Nutznießer des von der Schutzgemeinschaft beantragten EU-Siegels „garantiert traditionelle Spezialität“. Traditionelle Spezialität – industriell gefertigt Der Deutsche Konditorenbund protestiert auch dagegen, die industriell am Fließband hergestellten Schwarzwälder Tiefkühl-Kirschtorten mit einer Lebensdauer von bis zu einem Jahr mit dem EU-Siegel „traditionell hergestellte Spezialität“ aufzuwerten. Mit einer „traditionell hergestellten Spezialität“ verbinde der Verbraucher eine ganz andere Vorstellung als die Aussicht, eine Frosterware mit zwölf Monaten Mindesthaltbarkeit zu bekommen. Auch sieht der Bund es als einen einschneidenden Wettbewerbsnachteil für das Konditorenhandwerk, die Auszeichnung „garantiert traditionelle Spezialität“ für Industrieware zu erlauben, die mit moderner Tiefkühltechnik in ganz Europa in Supermärkten und Discountläden vermarktet wird.
Verbände

Besitzansprüche in Sachen Schwarzwälder Kirsch

Um die Schwarzwälder Kirschtorte ist ein regelrechter Kampf ausgebrochen. Denn eine so genannte „Schutzgemeinschaft Schwarzwälder Kirschtorte“ will erreichen, dass unter diesem Namen angebotene Erzeugnisse nur noch mit „Original Schwarzwälder Kirschwasser“ hergestellt werden dürfen. Der Deutsche Konditorenbund hat sich bereits vehement gegen dieses Vorgehen ausgesprochen.

Um die Schwarzwälder Kirschtorte ist ein regelrechter Kampf ausgebrochen. Denn eine so genannte „Schutzgemeinschaft Schwarzwälder Kirschtorte“ will erreichen, dass unter diesem Namen angebotene Erzeugnisse nur noch mit „Original Schwarzwälder Kirschwasser“ hergestellt werden dürfen. Die Schutzgemeinschaft hat eine entsprechende Rezeptur bereits für das EU-Register der „garantiert traditionellen Spezialitäten“ angemeldet.

Nachdem sich die Schwarzwälder Kirschtorte als Kirschwasser-Sahnetorte bereits seit den 1930er Jahren in ganz Deutschland verbreitet hat, komme der Einfall, das obligatorische Kirschwasser müsse künftig im Schwarzwald gebrannt worden sein, erstaunlich spät, nimmt der Deutsche Konditorenbund dazu Stellung. Und vermutet einen Zusammenhang: Das deutsche Branntweinmonopol und damit auch die Subventionen für Kleinstbrennereien laufen im September 2017 aus. Wenn die in der ganzen Welt bekannten Kirschwasser-Sahnetorten einen Kirschbrand exclusiv aus dem Schwarzwald enthalten müssen, wäre den Brennereien geholfen.

Richtschnur ist Deutsches Lebensmittelbuch
Die Konditoreninnung Freudenstadt, der Landesinnungsverband des Konditorenhandwerks Baden-Württemberg und der Deutsche Konditorenbund haben bereits deutlich ihre Kritik zum Ausdruck gebracht. Das Konditorenhandwerk wehrt sich dabei gegen eine Beschränkung der freien Auswahl unter verschiedenen Sorten Kirschwasser. Und argumentiert, dass bei der Herstellung einer Schwarzwälder Kirschtorte Kirschwasser aus Franken, dem Rheingau oder aus Rheinhessen ebenso gebräuchlich sei wie solches aus dem Schwarzwald. Nach dem Deutschen Lebensmittelbuch ist für eine echte „Schwarzwälder Kirschtorte“ entscheidend, dass der Verbraucher den Geschmack von Kirschwasser deutlich wahrnehmen kann. Kirschwasser einer bestimmten Ursprungsregion wird jedoch in den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs nicht verlangt.

Mitglieder der „Schutzgemeinschaft Schwarzwälder Kirschtorte“ sind auch zwei große industrielle Hersteller, die mit moderner Frostertechnik die „Schwarzwälder Kirschtorte“ für die Tiefkühltruhen des Lebensmitteleinzelhandels herstellen. Die Industriefirmen wären Nutznießer des von der Schutzgemeinschaft beantragten EU-Siegels „garantiert traditionelle Spezialität“.

Traditionelle Spezialität – industriell gefertigt
Der Deutsche Konditorenbund protestiert auch dagegen, die industriell am Fließband hergestellten Schwarzwälder Tiefkühl-Kirschtorten mit einer Lebensdauer von bis zu einem Jahr mit dem EU-Siegel „traditionell hergestellte Spezialität“ aufzuwerten. Mit einer „traditionell hergestellten Spezialität“ verbinde der Verbraucher eine ganz andere Vorstellung als die Aussicht, eine Frosterware mit zwölf Monaten Mindesthaltbarkeit zu bekommen. Auch sieht der Bund es als einen einschneidenden Wettbewerbsnachteil für das Konditorenhandwerk, die Auszeichnung „garantiert traditionelle Spezialität“ für Industrieware zu erlauben, die mit moderner Tiefkühltechnik in ganz Europa in Supermärkten und Discountläden vermarktet wird.

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