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Eindringlich vor der Benutzung des Begriffs „Sonne" warnt der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks in einem aktuellen Schreiben. Bereits zum wiederholten Mal weißt der BIV damit darauf hin, dass die „Münchener Hofpfisterei" über eine Anwaltskanzlei Bäckereien im gesamten Bundesgebiet wegen der Benutzung des Begriffs „Sonne“ abmahnen lasse.
© Eindringlich vor der Benutzung des Begriffs „Sonne" warnt der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks in einem aktuellen Schreiben. Bereits zum wiederholten Mal weißt der BIV damit darauf hin, dass die „Münchener Hofpfisterei" über eine Anwaltskanzlei, Bäckereien im gesamten Bundesgebiet wegen der Benutzung des Begriffs „Sonne“ abmahnen lasse. Momentan seien erneut mehrere Bäckereien des Verbandsgebiets abgemahnt worden. Die „Hofpfisterei" hat diesen Begriff seit den 1970ern als Markenrecht schützen lassen und verlangt seit geraumer Zeit von Bäckereien die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. In einigen Urteilen ist dies zu Gunsten der Münchener Hofpfisterei bestätigt worden. Vorsicht ist geboten Bäcker und Konditoren sind daher gut beraten, ihr Sortiment dahingehend zu überprüfen, ob es Produkte enthält, die in irgendeiner Form den Begriff „Sonne“ enthalten, wie etwa „Vollkornsonne“, „Roggensonne“ oder „Sonnenkruste“ oder ähnliche Bezeichnungen. Da die Kanzlei über die Homepage der Bäckereien auf die jeweiligen Produkte aufmerksam wird, ist es dringend erforderlich, zunächst eine Löschung auf der Firmenhomepage vorzunehmen. Generell ist zu empfehlen, Produktbezeichnungen mit denen Bäcker und Konditoren werben, dahingehend zu überprüfen, ob hierfür mögliche Markenrechte verletzt sind. Der LIV gibgt hier den Tipp, eine erste Überprüfungsmöglichkeit beispielsweise die Einsteigerrecherche des Deutschen Patent- und Markenamtes über www.register.dpma.de. sein. Im ERFA-Forum am 07.11.2013 des Verbands des Rheinischen Bäckerhandwerks, einer exklusiven Veranstaltung für die ERFA-Kreis-Mitglieder, werden von einem Spezialisten die Fallstricke des Internetauftritts untersucht. Der Rechtsexperte wird dann auch viele nützliche Tipps zur Vermeidung solcher Abmahnungen geben.
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Alles andere als sonnige Aussichten

Eindringlich vor der Benutzung des Begriffs „Sonne" warnt der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks in einem aktuellen Schreiben. Bereits zum wiederholten Mal weißt der BIV damit darauf hin, dass die „Münchener Hofpfisterei" über eine Anwaltskanzlei Bäckereien im gesamten Bundesgebiet wegen der Benutzung des Begriffs „Sonne“ abmahnen lasse.

Eindringlich vor der Benutzung des Begriffs „Sonne" warnt der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks in einem aktuellen Schreiben. Bereits zum wiederholten Mal weißt der BIV damit darauf hin, dass die „Münchener Hofpfisterei" über eine Anwaltskanzlei, Bäckereien im gesamten Bundesgebiet wegen der Benutzung des Begriffs „Sonne“ abmahnen lasse. Momentan seien erneut mehrere Bäckereien des Verbandsgebiets abgemahnt worden. Die „Hofpfisterei" hat diesen Begriff seit den 1970ern als Markenrecht schützen lassen und verlangt seit geraumer Zeit von Bäckereien die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. In einigen Urteilen ist dies zu Gunsten der Münchener Hofpfisterei bestätigt worden.

Vorsicht ist geboten
Bäcker und Konditoren sind daher gut beraten, ihr Sortiment dahingehend zu überprüfen, ob es Produkte enthält, die in irgendeiner Form den Begriff „Sonne“ enthalten, wie etwa „Vollkornsonne“, „Roggensonne“ oder „Sonnenkruste“ oder ähnliche Bezeichnungen. Da die Kanzlei über die Homepage der Bäckereien auf die jeweiligen Produkte aufmerksam wird, ist es dringend erforderlich, zunächst eine Löschung auf der Firmenhomepage vorzunehmen. Generell ist zu empfehlen, Produktbezeichnungen mit denen Bäcker und Konditoren werben, dahingehend zu überprüfen, ob hierfür mögliche Markenrechte verletzt sind. Der LIV gibgt hier den Tipp, eine erste Überprüfungsmöglichkeit beispielsweise die Einsteigerrecherche des Deutschen Patent- und Markenamtes über www.register.dpma.de. sein. Im ERFA-Forum am 07.11.2013 des Verbands des Rheinischen Bäckerhandwerks, einer exklusiven Veranstaltung für die ERFA-Kreis-Mitglieder, werden von einem Spezialisten die Fallstricke des Internetauftritts untersucht. Der Rechtsexperte wird dann auch viele nützliche Tipps zur Vermeidung solcher Abmahnungen geben.

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