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Einen leicht verständlichen Einstieg in das Thema Lebensmittelallergien gibt der Bäckerinnungsverband Niedersachen/Bremen in Form eines neuen Merkblatts zur freiwilligen Deklaration von Allergenen in unverpackten Backwaren.
© Einen leicht verständlichen Einstieg in das schwierige Thema rund um Lebensmittelallergien gibt der Bäckerinnungsverband Niedersachen/Bremen (BIV) jetzt in Form eines neuen Merkblatts zur freiwilligen Deklaration von Allergenen in unverpackten Backwaren. Bäckereien, die schon jetzt auf die Angabe der Allergene umstellen, könnten sich bei den Verbrauchern damit einen strategischen Vorteil verschaffen, so das Kalkül des Verbandes. „Die Allergen-Kennzeichnung ist bisher allein für verpackte Lebensmittel vorgeschrieben und damit normalerweise nur für industrielle Backwarenhersteller relevant,“ erläutert BIV-Geschäftsführerin Bettina Emmerich-Jüttner und ergänzt: „Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2011 wird die EU-Lebensmittelinformations-Verordnung Rechtskraft erlangen. Die wird dann die Dekla- rationspflicht auch auf loses Gebäck ausweiten.“ Für die Mitarbeiter in Produktion und Verkauf bedeutet die Umstellung auf die Allergen-Deklaration zumeist eine tief greifende Umstellung, erläutert das Merkblatt. Für jeden Rohstoff müssen die Produktdaten von den Lieferanten angefordert, auf allergenes Potential geprüft und in eine Rezepturdatenbank aufgenommen werden, die sämtliche allergenen Bestandteile auflistet. Die Backwaren müssen stets nach derselben Rezeptur mit denselben Vorprodukten hergestellt werden. Schon durch den Tausch nur eines Rohstoffes, der vielleicht schneller lieferbar oder günstiger im Einkauf war, wäre die Allergen-Deklaration nicht mehr korrekt. Viele weitere Schritte sind darüber hinaus in der Produktion, aber auch im Verkauf umzusetzen, z.B. in der Kundenansprache. Der Bäckerinnungsverband Niedersachen und Bremen rät Bäckern dazu, jetzt schon mit der Deklaration zu begfinnen, um sich zeitlich einen Vorlauf gegenüber dem Wettbewerb zu verschaffen und sich somit auch mit mehr Gelassenheit auf das neue EU-Recht vorbereiten zu können.
Innungen

Strategischer Vorteil durch Allergen-Kennzeichnung

Einen leicht verständlichen Einstieg in das Thema Lebensmittelallergien gibt der Bäckerinnungsverband Niedersachen/Bremen in Form eines neuen Merkblatts zur freiwilligen Deklaration von Allergenen in unverpackten Backwaren.

Einen leicht verständlichen Einstieg in das schwierige Thema rund um Lebensmittelallergien gibt der Bäckerinnungsverband Niedersachen/Bremen (BIV) jetzt in Form eines neuen Merkblatts zur freiwilligen Deklaration von Allergenen in unverpackten Backwaren. Bäckereien, die schon jetzt auf die Angabe der Allergene umstellen, könnten sich bei den Verbrauchern damit einen strategischen Vorteil verschaffen, so das Kalkül des Verbandes. „Die Allergen-Kennzeichnung ist bisher allein für verpackte Lebensmittel vorgeschrieben und damit normalerweise nur für industrielle Backwarenhersteller relevant,“ erläutert BIV-Geschäftsführerin Bettina Emmerich-Jüttner und ergänzt: „Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2011 wird die EU-Lebensmittelinformations-Verordnung Rechtskraft erlangen. Die wird dann die Dekla- rationspflicht auch auf loses Gebäck ausweiten.“

Für die Mitarbeiter in Produktion und Verkauf bedeutet die Umstellung auf die Allergen-Deklaration zumeist eine tief greifende Umstellung, erläutert das Merkblatt. Für jeden Rohstoff müssen die Produktdaten von den Lieferanten angefordert, auf allergenes Potential geprüft und in eine Rezepturdatenbank aufgenommen werden, die sämtliche allergenen Bestandteile auflistet. Die Backwaren müssen stets nach derselben Rezeptur mit denselben Vorprodukten hergestellt werden. Schon durch den Tausch nur eines Rohstoffes, der vielleicht schneller lieferbar oder günstiger im Einkauf war, wäre die Allergen-Deklaration nicht mehr korrekt. Viele weitere Schritte sind darüber hinaus in der Produktion, aber auch im Verkauf umzusetzen, z.B. in der Kundenansprache.

Der Bäckerinnungsverband Niedersachen und Bremen rät Bäckern dazu, jetzt schon mit der Deklaration zu begfinnen, um sich zeitlich einen Vorlauf gegenüber dem Wettbewerb zu verschaffen und sich somit auch mit mehr Gelassenheit auf das neue EU-Recht vorbereiten zu können.

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