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Gewerkschafter der NGG. Foto: www.ngg.net
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Innungen

Mehr Lohn für Hessens Bäcker

Der BIV Hessen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gasttätten haben sich auf eine Lohnerhöhung von 2,7% geeinigt - diese gilt auch rückwirkend.

Ab dem 1. August erhalten die hessischen Bäcker für zehn Monate eine Lohnerhöhung von plus 2,7% gegenüber dem alten Tarifvertrag. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und dem Bäckerinnungsverband Hessen.
Erste Verhandlungsrunde scheiterte
Die erste Verhandlungsrunde war zuvor gescheitert. Die NGG forderte erst eine Erhöhung um 6% für zwölf Monate und eine Strukturänderung des Lohn- und Gehaltstarifvertrages bei ungelernten Kräften und Kraftfahrer/innen. Am Montag, den 12. August, einigten sich beide Parteien auf die oben beschriebenen Konditionen. Damit gilt die Lohnerhöhung auch einen Monat rückwirkend. Der neue Tarifvertrag ist gültig bis zum 31. Mai 2020. Eine Anschlussvereinbarungen wurde noch nicht getroffen. Wegen der negativen Wirtschaftsprognosen für Deutschland in den nächsten zwölf Monaten sah die Tarifkommission des BIV keine Basis für eine Anschlussvereinbarung.

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