Und das bis 2019 verbindlich. Die „Hygiene-Ampel" ist ein Kontrollsystem, das Verbrauchern über die Bewertung der hygienischen Zustände Aufschluss geben soll – und das öffentlich einsehbar ist in Form eines Aushangs im Betrieb selbst oder auf einer Internetseite.
Kontroverse Diskussionen
Das System ist höchst umstritten – einerseits, weil den Farben keine konkreten Tatsachen zugeordnet werden können, andererseits weil es damit Betriebe öffentlich an den Pranger stellt und ihnen einen „Stempel" verpasst, den diese vermutlich nur noch schwer los werden würden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte darum im März 2015 die „Ampel" in Nordrhein-Westfalen für unzulässig.
Doch nach erfolgreichen Pilotprojekten in Bielefeld und Düsseldorf – hier hätte die „Ampel" dazu beigetragen, dass sich die hygienischen Zustände schnell verbessert hätten – will Remmel sie nun doch durchsetzen. Er plant, das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft treten zu lassen.
© Und das bis 2019 verbindlich. Die „Hygiene-Ampel" ist ein Kontrollsystem, das Verbrauchern über die Bewertung der hygienischen Zustände Aufschluss geben soll – und das öffentlich einsehbar ist in Form eines Aushangs im Betrieb selbst oder auf einer Internetseite.
Kontroverse Diskussionen
Das System ist höchst umstritten – einerseits, weil den Farben keine konkreten Tatsachen zugeordnet werden können, andererseits weil es damit Betriebe öffentlich an den Pranger stellt und ihnen einen „Stempel" verpasst, den diese vermutlich nur noch schwer los werden würden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte darum im März 2015 die „Ampel" in Nordrhein-Westfalen für unzulässig. Doch nach erfolgreichen Pilotprojekten in Bielefeld und Düsseldorf – hier hätte die „Ampel" dazu beigetragen, dass sich die hygienischen Zustände schnell verbessert hätten – will Remmel sie nun doch durchsetzen. Er plant, das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft treten zu lassen.
Das System ist höchst umstritten – einerseits, weil den Farben keine konkreten Tatsachen zugeordnet werden können, andererseits weil es damit Betriebe öffentlich an den Pranger stellt und ihnen einen „Stempel" verpasst, den diese vermutlich nur noch schwer los werden würden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte darum im März 2015 die „Ampel" in Nordrhein-Westfalen für unzulässig. Doch nach erfolgreichen Pilotprojekten in Bielefeld und Düsseldorf – hier hätte die „Ampel" dazu beigetragen, dass sich die hygienischen Zustände schnell verbessert hätten – will Remmel sie nun doch durchsetzen. Er plant, das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft treten zu lassen.