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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt.
© Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Zukünftig soll der Nährstoffgehalt bei allen Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden, es ist eine Mindestschriftgröße einzuhalten und bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten soll ein entsprechender Hinweis angebracht werden. Wichtige Allergene müssen künftig auch bei nicht verpackter Ware deklariert werden. Kennzeichnung regionaler Produkte Das Bundesverbraucherministerium setzte sich zudem für eine klare und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte ein, die auf objektiven Kriterien basiert. Ein entsprechendes Konzept wird derzeit in Deutschland erarbeitet. Verpflichtende Herkunftskennzeichnungen sollten nur eingeführt werden, wenn sie die Informationen liefern, die Verbrauchern wünschen. Mehr zu den neuen Kennzeichnungsvorschriften lesen Sie hier (www.bmelv.de). Der Entwurf der Lebensmittelinformations-Verordnung wird im weiteren Verfahren dem Europäischen Parlament zugeleitet, das den Regelungen noch zustimmen muss. Bundesministerin Aigner setze sich dafür ein, dass die Neuregelungen so bald wie möglich in Kraft treten.
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Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt.

Zukünftig soll der Nährstoffgehalt bei allen Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden, es ist eine Mindestschriftgröße einzuhalten und bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten soll ein entsprechender Hinweis angebracht werden. Wichtige Allergene müssen künftig auch bei nicht verpackter Ware deklariert werden.

Kennzeichnung regionaler Produkte
Das Bundesverbraucherministerium setzte sich zudem für eine klare und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte ein, die auf objektiven Kriterien basiert. Ein entsprechendes Konzept wird derzeit in Deutschland erarbeitet. Verpflichtende Herkunftskennzeichnungen sollten nur eingeführt werden, wenn sie die Informationen liefern, die Verbrauchern wünschen. Mehr zu den neuen Kennzeichnungsvorschriften lesen Sie hier (www.bmelv.de).

Der Entwurf der Lebensmittelinformations-Verordnung wird im weiteren Verfahren dem Europäischen Parlament zugeleitet, das den Regelungen noch zustimmen muss. Bundesministerin Aigner setze sich dafür ein, dass die Neuregelungen so bald wie möglich in Kraft treten.

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