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Unternehmer sollten sich mit den Änderungen auseinandersetzen.
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Titelseite BÄKO-magazin Ausgabe 3-26
Branche aktuell

Gesetzesänderungen beachten

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 2. Juli in Kraft getreten. Arbeitnehmer können jetzt nicht nur straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße ihres Arbeitgebers gegen europäisches oder deutsches Recht melden – sie werden dabei auch durch das HinSchG geschützt.

„Für Unternehmen bedeutet das HinSchG, dass Sie einige Anforderungen erfüllen müssen, um Hinweisgebern die Möglichkeit zu geben, Verstöße zu melden“, sagt Alexander von Saenger, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bei Schultze & Braun. „Dabei handelt es sich zum einen um Vorgaben – etwa die Einrichtung einer sogenannten Meldestelle ab einer bestimmten Unternehmensgröße – aber auch die Frage, wie die Unternehmen mit gemeldeten Verstößen umgehen.“

Große Bandbreite an möglichen Verstößen

Arbeitnehmende können straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße ihres Arbeitgebers gegen EU-Recht oder deutsches Recht melden. Dabei geht das deutsche Recht sogar über das EU-Recht hinaus. Von Saenger, der bereits mehrere Unternehmen im Zusammenhang mit dem HinSchG beraten und operativ unterstützt hat, geht davon aus, dass die Mehrzahl der gemeldeten Verstöße das Steuerrecht und das Arbeitsrecht betreffen werden. „Die Bandbreite möglicher Verstöße, die gemeldet werden können, ist groß“, sagt von Saenger. „Das Gesetz besagt, dass alle Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gemeldet werden können, die Verstöße ahnden, die zum Beispiel Leben oder Gesundheit, Arbeitnehmerschutzrechte oder Rechte von Betriebsräten betreffen.“

Es betrifft u.a. folgende Bereiche:

  • Steuerhinterziehung, unkorrekten Rechnungen, Bargeldgeschäfte und Schwarzgeld
  • Schwarzarbeit
  • Schutzrechte der Arbeitnehmer
  • Betrug bei Corona-Hilfen
  • Betrug beim Kurzarbeitergeld
  • Datenschutz
  • Verkehrssicherheit
  • Lebensmittelsicherheit
  • Produktsicherheit
  • Tierschutz
  • Umweltschutz
  • Verstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Korruption

Weitere Hinweise und Ausführungen, was sich dadurch alles ändert, können Sie hier abrufen.

SicherheitSteuer
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