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© BGN Report/Screenshot
Branche aktuell

Gefahrstelle Teiglingausgabe

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) warnt vor Gefahrenstellen im Betrieb. In ihrem aktuellen Report weist sie darauf hin, wie schnell sich Unfälle an Kopfmaschinen für Brötchenanlagen ereignen können.

Backbetriebe nutzen Kopfmaschinen zur Portionierung von Teiglingen. Mit der Zeit können sich die Messkolben in der Maschine verstellen, dann bleiben die Teiglinge beim Ausstoßen hängen. Greifen Beschäftigte zur Problemlösung in die Maschine, riskieren sie schwerste Handverletzungen.

Gefahren-Szenario im Blick

Der Unfall kann sich in etwa so ereignen: Während ein Beschäftigter eine Kopfmaschine bedient, werden die Brötchenteiglinge nicht vom Stempel aus der Wirktrommel geschoben, sondern bleiben zwischen Kolben und Förderwelle kleben. Bei laufender Maschine streicht der Mitarbeiter mit dem Zeigefinger über die Förderwelle, um die Teiglinge zu befreien. Dabei drückt er den Stempel unabsichtlich wenige Millimeter in den Kolbeninnenraum. Dadurch entsteht eine Scherstelle zwischen Kolbeninnenwand und Förderwelle. Dort verfängt sich der Zeigefinger des Beschäftigten – das Endglied wird bis auf die Beugesehne abgerissen.

 

Die Unfallursachen und ihre Vermeidung

Teiglinge können aus verschiedenen Gründen an den Auswurfstempeln oder der Förderwelle kleben oder hängen bleiben. Die Maschinenparameter können sich im Laufe der Zeit verstellt haben oder die Teigoberfläche ist zu klebrig. Wenn Teigstücke an der Maschine hängen bleiben, greifen Beschäftigte mitunter manuell ein – bei laufender Maschine.
Wichtige Gegenmaßnahmen, die in den backenden Betrieben getroffen werden sollten sind folgende
• Beschäftigte regelmäßig unterweisen und auf Gefahrenstellen hinweisen.
• Wichtiger Aspekt: Nie mit den Fingern Teiglinge aus der laufenden Maschine kratzen (nur geeignete Hilfsmittel mit Stiel verwenden, die genügend Abstand gewährleisten).
• Zur Störungsbeseitigung ist die Maschine auszuschalten.
• Die Maschinen sind regelmäßig (Empfehlung: mindestens einmal jährlich) auf den sicheren Zustand der Schutzeinrichtungen von einer befähigten Person zu überprüfen.
• Verstellte Parameter der Maschine muss eine befähigte Person nachjustieren.

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