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Bundestagsbeschluss verärgert ZV

Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf zur Dauer der Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futterrecht zugestimmt. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) zeigt sich enttäuscht und findet deutliche Worte.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im März 2018 geurteilt, dass Veröffentlichungen über Verstöße des Lebensmittel- und Futterrechts grundsätzlich zulässig sind, jedoch zeitlich begrenzt werden müssen. Dem Gesetzgeber hatte das Gericht in diesem Zuge eine Frist bis zum 30. April 2019 gegeben, eine entsprechende Regelung zur Dauer der Veröffentlichung in das Gesetz aufzunehmen. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzesentwurf soll die Löschung nach sechs Monaten erfolgen. 
Unverständnis bleibt groß
ZV-Präsident Michael Wippler übt deutliche Kritik am Beschluss des Bundestags: „Von den uns immer wieder versprochenen Entlastungen des Lebensmittelhandwerks sehen wir nichts. Die Bußgeldschwelle von 350 Euro, ab der Verstöße veröffentlicht werden können, ist weiterhin viel zu niedrig. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure und hunderten Innungsbäckern in Deutschland, die ihre Abgeordneten angeschrieben hatten, haben wir eine deutliche Erhöhung gefordert.“ Für Wippler ist auch unverständlich, wie sehr die Politik die Kritik des Handwerks und selbst des Überwachungspersonals derart ignorieren kann. „Allen am System der Lebensmittelüberwachung Beteiligten ist klar, dass die Qualität der Überwachung mit einer derartigen Veröffentlichung einbrechen wird. Die Kontrolleure werden kaum noch Zeit für Kontrollen haben.“
„Fauler Kompromiss“
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, ergänzt: „Der Gesetzesentwurf missachtet sowohl die Vorgaben des Koalitionsvertrags als auch der Rechtsprechung des BVerfG. Weder gibt es einen einheitlichen Bußgeldkatalog, der gemäß dem Koalitionsvertrag als Grundlage für die Veröffentlichung dienen sollte, noch wurde die starre Löschfrist von sechs Monaten dynamisiert.“ Nach Schneider Auffassung ist der Gesetzesentwurf damit „ein fauler Kompromiss". Dazu ergänzt er: „Die Sicherstellung unternehmerischer Belange wird jetzt erneut in die Verantwortung der Gerichte gestellt und Bäcker müssen zeit- und kostenintensiv klagen. Wir hatten in der Diskussion sehr deutlich gemacht, dass eine Gesetzesreform wasserdicht sein muss und keine Flickschusterei mit heißer Nadel sein sollte. Das Ergebnis ist peinlich und eine Blamage für die Regierungsparteien.“
Hintergrund
Bislang hatten die Länder die Dauer der Veröffentlichungen nach § 40 Absatz 1a LFGB selbst bestimmt. Je nach Land und den besonderen Umständen des Einzelfalls bewegten sich die Fristen zwischen drei und zwölf Monaten. Nach der Vereinheitlichung der Dauer der Veröffentlichung soll nun außerdem an einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog gearbeitet werden. Nur so könne laut Gesetzesentwurf „eine Ungleichbehandlung von Unternehmen“ beseitigt werden.
Um in Kraft zu treten, muss der Gesetzesentwurf noch vom Bundesrat verabschiedet werden. 

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