Mit der Einigung im Haushaltsausschuss ist die Antragspause ab sofort beendet. Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Für folgende Programme ist die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) ab sofort möglich: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW). Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen.
Öffnung ab 22.01.
Für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird das Antragsportal am Montag, den 22. Januar 2024, geöffnet und ist auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu finden. Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, wieder gestellt werden. Wann die Antragstellung für die anderen Beratungsschwerpunkte wieder möglich ist, wird auf der Webseite des Bundesamtes ebenfalls bekanntgegeben.
Hinsichtlich der übrigen Förderprogramme wird es in Kürze weiter Informationen auf der Website von Hübner Energie Consulting geben.